Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss ist ein Organ der Kammer. Er ist von der Kammergeschäftsführung in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.
Der Berufsbildungsausschuss - und nicht die Vollversammlung - hat die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes von der IHK als zuständige Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung zu beschließen. Die vom Gesetzgeber gewählte Konstruktion hat zwar das Selbstverwaltungsrecht der Kammer auf dem Gebiet der beruflichen Bildung eingeschränkt, aber den Berufsbildungsausschuss nicht organisatorisch verselbständigt, vielmehr ihn als Einrichtungsteil innerhalb des Organismus der IHK belassen.

Mitglieder des IHK-Berufsbildungsausschusses

Wahlperiode: 1. Juli 2023 - 30. Juni 2027