EMAS: Ein aktiver Beitrag zum Klima- und Umweltschutz

Ziel des Umweltmanagements nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme; EG-Öko-Audit) ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und damit verbunden die nachhaltige Reduzierung der Umweltauswirkungen durch die unternehmerische Tätigkeit. Bestandteile sind neben wiederkehrenden Umweltprüfungen die Umwelterklärungen mit Umweltpolitik und -zielen. Die Registrierung der Validierung wird in Deutschland durch die IHKs durchgeführt. Deutschlandweit nehmen mehr als 1.200 Unternehmen und Organisationen teil.
Die Registerführung wurde an die IHK Nürnberg für Mittelfranken übertragen. Vereinbarung zur Übertragung von Registerführung nach der EMAS-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1221/2009) bzw. §§ 32 bis 36 des Umweltauditgesetzes (UAG) von der IHK für Oberfranken Bayreuth auf die IHK Nürnberg für Mittelfranken.

EU-Ausschreibungen für Unternehmen mit EMAS oder ISO 14001

Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses (UGA) stellt auf ihrer Internetseite eine Auflistung aller Ausschreibungen, die beim Auftragnehmer ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder der ISO 14001 erfordern, zur Verfügung. EMAS registrierte Unternehmen können so nach entsprechenden Ausschreibungen suchen und ihren Wettbewerbsvorteil nutzen!
Der Umweltgutachterauschuss kann diese Informationen über den Online-Dienst "TED" (Tenders Electronic Daily) abrufen.

Neu: Umweltmanagementsystem EMAS: Aktualisierter BIHK Leitfaden verfügbar!

Der neu überarbeitete Leitfaden für die betriebliche Praxis gibt Unternehmen eine Hilfestellung bei der Einführung des EMAS-Systems. Zugleich informiert er jene Organisationen, die bereits über ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung verfügen, über die wesentlichen Änderungen. Ergänzt wird er durch Hinweise zum Verhältnis von EMAS zur ISO 14001, dem Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 und durch eine Gegenüberstellung mit dem Energiemanagementsystem ISO 50001 sowie dem Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001. Auch das Verhältnis von EMAS zu bekannten Nachhaltigkeitsberichtstandards, wie GRI (Global Reporting Initiative) und DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex), wird thematisiert.
Der Leitfaden steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.bihk.de/downloads.html

Die EMAS-Registrierung

Gemäß dem deutschen Öko-Audit-Gesetz (Umweltauditgesetz, UAG) sind die IHKs verantwortlich, ein Register über alle validierten Betriebe zu führen. Validiert ist ein Unternehmen, wenn die Umwelterklärung durch den Umweltgutachter geprüft und dann veröffentlicht wurde. Die Aufgaben von Umweltgutachtern hat der Umweltgutachterausschuss in der Leitlinie "Prüfung nach EMAS" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2450 KB) zusammengefasst.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht sein:
  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Die validierte Umwelterklärung
  • Die unterzeichnete Erklärung des Umweltgutachters (Art. 25 Abs. 9 i. V. mit Anhang VII der Verordnung 1221/2009).
Die eingereichten Unterlagen werden von der Registrierungsstelle geprüft und die zuständigen Behörden über die Registrierung zur Abgabe einer Stellungnahme informiert. Bei einer positiven Äußerung der Behörden nach vier Wochen bekommt die Organisation eine Registrierungsnummer zugeteilt und wird in das EMAS-Register eingetragen.
Der Antrag auf Eintragung in das EMAS Register ist an die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken zu stellen.

Rechtssicherheit und Erleichterungen

Die Bedeutung rechtskonformen Verhaltens im Umweltschutz hat sowohl intern zur Vermeidung unliebsamer Folgeschäden als auch extern für das Ansehen von Unternehmen und Organisationen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.
Die Bestätigung der Einhaltung der Rechtsvorschriften ist ein entscheidender Mehrwert des EMAS-Prozesses. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit, während Haftungsrisiken reduziert werden. Ein Kurzfilm des Umweltbundesamtes zeigt anhand von zwei Beispielen den Mehrwert für Unternehmen, Behörden und der Umwelt.
EMAS bringt sowohl bei umwelt- als auch bei energierechtlichen Vorgaben Erleichterungen: Mit EMAS erfüllen Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Grundvoraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer und der besonderen Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage. Auch die Verpflichtung für große Unternehmen aller Branchen zur Durchführung von Energieaudits wird mit EMAS abgedeckt. Die EMAS-Umwelterklärung kann als Teil der Nachhaltigkeitsberichtserstattung wie z. B. nach dem Handelsgesetzbuch genutzt werden. Darüber hinaus findet EMAS in vielen weiteren Rechts- und Verwaltungsvorschriften Berücksichtigung.
Auf dem deutschen EMAS-Portal steht Ihnen die Broschüre “EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften” als Download bereit.
Der Flyer "Gute Gründe für ein Umweltmanagement nach EMAS" steht Ihnen ebenfalls auf dem deutschen EMAS-Portal als Download zur Verfügung.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

EMAS dient als effektives Instrument um einen wirksamen Beitrag zu mehr Klimaschutz zu leisten. Hierzu gehört unter anderem auch die Verbesserung der Energieeffizienz. Die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ durch EMAS hat der Umweltgutachterausschuss in einer Broschüre zusammengefasst.
EMAS-registrierte Organisationen besitzen eine hervorragende Basis für die Erweiterung des Umwelt- zu einem umfassenden Nachhaltigkeitsmanagement. Die Umwelterklärung kann dabei als Grundlage für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes genutzt werden.

Ressourceneffizienz

Ob im Dienstleistungsbereich oder produzierenden Gewerbe – mit EMAS eröffnen sich viele Potenziale für mehr Ressourceneffizienz. Das ermöglicht, den Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, das Abfallaufkommen, den Energieverbrauch und damit die Kosten zu senken. Informationen hierzu hat der Umweltgutachterausschuss in einem Infoblatt zusammengefasst.