Abfrage von Infrastrukturbedarfen für das Strom- und Wasserstoffnetz
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz tragen die Übertragungs-, Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetzbetreiber (ÜNB, FNB und WTNB) die Verantwortung für die Erstellung der Netzentwicklungspläne für Strom, Gas und Wasserstoff. Die Grundlage für die Erarbeitung eines Netzentwicklungsplans ist der sogenannte Szenariorahmen. In Vorbereitung auf die Erstellung der Szenariorahmen für das Jahr 2027, führen die ÜNB, FNB und WTNB zum zweiten Mal eine gemeinsame Marktabfrage über die Infrastrukturbedarfe für Strom und Wasserstoff durch.
Wer ist aufgerufen?
Wer ist aufgerufen?
Mit Hilfe der Abfrage soll eine sachgerechte Planungsgrundlage für die Entwicklung der Energieinfrastrukturen in Deutschland ermittelt werden. Im Fokus stehen insbesondere Power-to-Gas-Anlagen (> 10 MWel,), Wasserstoffkraftwerke sowie Wasserstoffverbraucher und -speicher. Darüber hinaus erfassen die Netzbetreiber Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Power-to-Heat Anlagen und geplante Lasterhöhungen von Industriestandorten (jeweils ab einer Anschlussleistung von 10 MWel).
Wichtig ist, dass alle Bedarfe gemeldet werden. Daten aus dem letzten Prozess im Jahr 2024 werden nicht übernommen, falls keine Aktualisierung oder Bestätigung vorgenommen wurde.
Wie und wann kann eine Meldung erfolgen?
Vom 3. Februar bis 13. März 2026 können bestehende und potenzielle Marktteilnehmer über eine gemeinsame Abfrageplattform der Netzbetreiber unverbindlich ihre Bedarfe melden.
Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, gewährleistet aber eine rechtzeitige „Wahrnehmung“ geplanter Investitionsvorhaben in der Infrastrukturplanung und bildet eine Grundlage zur angemessenen Berücksichtigung bei der Genehmigung der Netzentwicklungspläne.
Ein FAQ-Bereich ist eingerichtet.
