Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte
Das Bundeskabinett hat die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung am 24. Januar beschlossen. Grundlage der Verordnung ist das Herkunftnachweisregistergesetz von 2023. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien für Wärme, Kälte, Gas und Wasserstoff um. Herkunftsnachweise sind zwingend notwendig, um (erneuerbare) Gase sowie Wasserstoff innerhalb Deutschlands und auch grenzübergreifend in der EU vermarkten zu können.
Die Registerverwaltung wird beim Umweltbundesamt (UBA) liegen und orientiert sich an der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung. Es errichtet und betreibt in einer Datenbank jeweils ein Herkunftsnachweisregister für erneuerbares Gas sowie für Wärme oder Kälte. Das Register ist vergleichbar mit dem Register für Herkunftsnachweise (HKN) für erneuerbaren Strom.
Das Herkunftsnachweisregister soll die Herkunft dieser Energieträger nachweisen und dabei Auskunft über deren klimaneutrale Herstellung geben. Bei Wasserstoff wird je nach Herstellungsweise klassifiziert. Es gibt Herkunftsnachweise für blauen (Dampfreformierung), türkisen (Pyrolyse) oder orangen (Einsatz von Biomasse) Wasserstoff. Mit den Herkunftsnachweisen kann Dritten gegenüber dokumentiert werden, dass eine bestimmte Menge der von ihm gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist. Für Wärme und Kälte werden die Herkunftsnachweise eine erstmalig eine rechtssichere Grundlage für die Vermarktung grüner Fernwärmeprodukte bieten. Es besteht keine Pflicht zur Nutzung von Herkunftsnachweisen.
Die Umsetzung der Verordnung erfordert noch einen bürokratischen Aufwand und Informationspflichten seitens der Unternehmen und der Verwaltung, so dass das Register voraussichtlich nicht vor 2025 operationell sein wird. Der Bundestag muss der Verordnung noch zustimmen.