Aufgaben der Wirtschaft und der IHK in der zivilen Verteidigung

Die militärische Verteidigung und die zivile Verteidigung sind organisatorisch eigenständig, stehen jedoch als Gesamtverteidigung in einem unauflösbaren Zusammenhang. Militärische und zivile Seite müssen zu diesem Zweck unter gemeinsamer politischer Führung eng zusammenwirken. Die Unternehmen im Kammerbezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth wie auch die Kammer selbst sind wichtiger Bestandteil der zivilen Verteidigung.

Aufgaben der Wirtschaft

Die Wirtschaft spielt in der zivilen Verteidigung, als Teil der Gesamtverteidigung, eine zentrale Rolle. Je nach Szenario ist sie zentraler Akteur durch die Produktion relevanter Güter (Rüstung, Pharma, Lebensmittel) oder durch die Verpflichtung zur Unterstützung mit Maschinen und Know-how (Logistik, Baumaschinen, Stromerzeugung etc.). Die Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV) adressiert auch das Funktionieren der Wirtschaft im Krisen- oder Kriegsfall. Demnach ist im Notstand der lebens- und verteidigungswichtige Bedarf an Gütern und Leistungen für die Zivilbevölkerung und Bundeswehr durch die gewerbliche Wirtschaft zu decken. Dabei wird gleichzeitig betont, dass die grundlegenden Marktmechanismen nicht aufgehoben werden sollen.
Das bedeutet unter anderem:
  • Dass die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft auch im Kriegsfall aufrechterhalten werden sollen und davon ausgegangen wird, dass die damit verbundenen Marktmechanismen, Entscheidungs- und Lenkungsstrukturen aufgrund ihrer Dezentralität eine optimale Versorgung und Effizienz gewährleisten.
  • Dass staatliche Eingriffe nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen dürfen und sich zum Beispiel auf die Priorisierung verteidigungsrelevanter Warenlieferungen und Werkleistungen beschränken sollen.
Welchen konkreten Handlungsrahmen der Bund bei Markteingriffen und Verpflichtungen der Wirtschaft hat, regeln die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Die Anwendbarkeit dieser Gesetze ist gesperrt und bedarf der Feststellung einer Krisensituation (Anwendungsvorbehalt). Mit der Feststellung bspw. des Spannungsfalls, des Verteidigungsfalls oder des Bündnisfalls wird dieses Bündel an Gesetzen entsperrt und kann ab diesem Zeitpunkt im Ganzen oder in Teilen angewendet werden. Ob sie zur Anwendung kommen, bestimmt die jeweilige Lage. Ziel ist es, die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit den erforderlichen Gütern und Leistungen sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise:

Aufgaben der IHK für Oberfranken Bayreuth

Die IHK für Oberfranken Bayreuth fungiert als Bindeglied zwischen Wirtschaft, Bundeswehr, Politik und Behörden. Als Ansprechpartner und Sprachrohr der regionalen gewerblichen Wirtschaft sensibilisieren wir unsere Mitgliedsunternehmen für die Themen der Gesamtverteidigung und leisten somit einen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Resilienz.
Darüber hinaus ist die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, im Rahmen der zivilen Verteidigung, unseren Teil zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion beizutragen. Auch stehen wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Aufgaben der gewerblichen Wirtschaft übernimmt, in der Pflicht, bei der Ausführung von Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes erlassen werden, mitzuwirken bzw. deren Ausführung übertragen bekommen können.