Objektiv, neutral und vertrauenswürdig – Neuer Sachverständiger von der IHK vereidigt

„Weit überdurchschnittliches berufliches Wissen, fachliche Erfahrung und ein hohes Maß an Objektivität sind die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Aufgabe erfolgreich erfüllen können. Deshalb ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung nichts für jedermann, sondern für die Spitze der Experten.“ Mit diesen Worten charakterisierte IHK-Präsident Dr. Waasner die Fähigkeiten, die erforderlich sind, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden zu können. Bei Herrn Prof. Dr. Teja Grömer ist das der Fall. Er wurde auf dem Sachgebiet „Berufskunde“ am 14.12.2022 vom IHK-Präsidenten vereidigt und ist seitdem einer von nur 12 Kolleginnen und Kollegen auf diesem Fachgebiet bundesweit.

Wesentliche Teilaspekte des Sachgebiets „Berufskunde“ sind u. a. die Entstehung und Veränderungen von Berufen, Fragen der Berufsanforderungen, und -eignung, Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsvergleich. Gutachten werden zu berufskundlichen Fragestellungen in sozial-, arbeits-, privat- und versicherungsrechtlichen Streitigkeiten erstellt, um Gerichten und Behörden Entscheidungen auch bei schwierigen beruflichen Sachverhalten zu ermöglichen.

Im Rahmen von rentenrechtlichen Streitigkeiten wird insbesondere untersucht, auf welche Tätigkeiten der Betroffene mit dem festgestellten Restleistungsvermögen noch verwiesen werden kann. Der berufskundliche Gutachter muss sich sowohl zu der sozialen als auch der medizinischen Zumutbarkeit der benannten Verweisungstätigkeiten äußern. Er beurteilt Fragen zur sozialen und medizinischen Zumutbarkeit, insbesondere der finanziellen Vergleichbarkeit und tariflichen Eingruppierung.

Alles in allem ein Sachgebiet, in dem nicht nur über große finanzielle Summen entschieden wird, sondern auch existenzielle Fragen der beruflichen Tätigkeit von Menschen geklärt werden müssen.
Der Vorsitzende des Sachverständigenausschusses der IHK für Oberfranken Bayreuth, Karl Fleischer, der das fachlich komplexe Überprüfungs- und Bestellverfahren begleitet hat, wies angesichts der Vereidigung von Prof. Grömer darauf hin, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unverzichtbar sind. Ohne das Wissen und die Erfahrung von Sachverständigen wären viele Probleme in technischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen nicht zu lösen. Sowohl Unternehmen wie Verbraucher als auch Gerichte und Behörden sind auf ihre Expertise angewiesen. Der Ausschussvorsitzende ermutigt Experten mit Lebens- und Berufserfahrung, die auf ihrem Gebiet überdurchschnittliche Kenntnisse haben: „Wir brauchen Sie als öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige! Lassen Sie sich bei der IHK beraten, welche Chancen die öffentliche Bestellung bietet.“