Abwerbung von Mitarbeitern
Die Abwerbung von Mitarbeitern durch Dritte ist grundsätzlich zulässig. Im Wettbewerb sind Mitarbeiter ein wichtiges Gut. Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch auf den Bestand ihrer Mitarbeiter, da diese in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei sind. Rechtliche Probleme können sich aber unter besonders verwerflichen Umständen ergeben. Nicht erlaubt ist die Abwerbung eines Mitarbeiters des Unternehmens, in dem man selbst beschäftigt ist.