EU-Vorschlag eines Maßnahmenpakets zur Förderung hochwertiger Praktika

Praktika bieten sowohl für die Praktikantinnen und Praktikanten als auch für Unternehmen viele Vorteile. So können Praktikantinnen und Praktikanten erste Einblicke in die Berufswelt gewinnen und Unternehmen bekommen die Möglichkeit, erste Kontakte mit potenziell zukünftigen Mitarbeitern zu knüpfen sowie sich als Arbeitgeber bei den Nachwuchskräften vorzustellen.
Die Europäische Kommission hat als Teil des Aktionsplans zur Fachkräftesicherung im März 2024 ein Maßnahmenpaket zur Förderung hochwertiger Praktika vorgestellt, bestehend aus einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem verstärkten Qualitätsrahmen für Praktika und einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika.

Was ist geplant?

Die Vorschläge bauen auf dem EU-Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr 2014 auf und sollen die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in der EU weiter verbessern, unter anderem in Bezug auf die Vergütung, Inklusivität und Qualität der Praktika.
Nach der Empfehlung des Rates sollen die Praktikantinnen und Praktikanten bei der Festlegung von Lern- und Ausbildungszielen mit einbezogen werden, es soll eine „angemessene“ Vergütung gewährleistet werden und ein Praktikum soll eine Dauer von 6 Monaten in der Regel nicht überschreiten. Zudem soll eine Betreuungsperson, die bei den zugewiesenen Aufgaben anleitet, die durchgeführten Tätigkeiten beaufsichtigt und die Fortschritte überwacht und evaluiert sowie ein Mentor benannt werden. Der Mentor soll beraten, begleiten und unterstützten. Auslandspraktika sollen einfacher möglich werden und das Praktikumsprogramm soll auf Bedürfnisse von Praktikantinnen und Praktikanten, insbesondere Angehöriger von benachteiligten Gruppen, abgestimmt werden.
Die Richtlinien sieht unter anderem einen Grundsatz der Nichtdiskriminierung vor sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinpraktika. Für die Bewertung von Praktika haben die zuständigen Behörden die Möglichkeit, Informationen von den Unternehmen anzufragen.

Unsere Einschätzung

Einen einheitlichen Qualitätsrahmen für Praktika in Europa zu erreichen, ist wünschenswert und auch die Bekämpfung von Scheinpraktika ist wichtig. Allerdings sollten keine neuen bürokratischen Hürden für die Unternehmen geschaffen werden. So wird es beispielsweise insbesondere kleineren Unternehmen nicht ohne weiteres möglich sein, sowohl eine Betreuungsperson als auch einen Mentor zu benennen. Daher sollten beide Funktionen durch eine Person erfüllt werden können. Zudem darf die Regelung einer angemessenen Vergütung von Praktika nicht dazu führen, dass Pflichtpraktika nicht mehr unentgeltlich angeboten werden können.
Die in der Richtlinie vorgesehene Informationspflicht der Arbeitgeber gegenüber den zuständigen Behörden führt dazu, dass Unternehmen einen erhöhten Dokumentationsaufwand haben. So müssen auf Verlangen der Behörden Angaben gemacht werden zur Anzahl und Dauer der Praktika, zu den Arbeitsbedingungen (einschließlich Vergütung), Lern- und Ausbildungskomponenten und Stellenausschreibungen für Praktika.
Die letzte Stellungnahme der DIHK finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 307 KB).

Wie sehen Sie das?

Stimmen Sie unserer Einschätzung zu oder haben Sie eine andere Sichtweise? Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung bis zum 30.04.2025 über die Beantwortung der Fragen unter folgendem Link mit.

Wie geht es weiter?

Die Parlamentsposition soll noch vor dem Sommer, voraussichtlich am 25. Juni 2025, festgelegt werden. Danach werden auf dieser Basis die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten aufgenommen. Anschließend erfolgt die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Die Empfehlung des Rates soll auch von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, sie ist jedoch nicht rechtsverbindlich.
Wir sammeln und werten die eingegangenen Antworten aus und positionieren uns nach dem Gesamtinteresse der Oberfränkischen Wirtschaft. Damit bringen wir uns anschließend im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, auf EU-Ebene sowie auf Bundes-Ebene, ein. Um gemeinsam mit Ihnen etwas zu bewirken! Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Weiterführende Links:

Den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum verstärkten Qualitätsrahmen finden Sie hier.

Den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum verstärkten Qualitätsrahmen und einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika finden Sie hier.

Die letzte DIHK-Stellungnahme finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 307 KB).
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