Ausgleichanspruch des Handelsvertreters

Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses entsteht in der Regel ein Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer. Wann das der Fall ist und wann nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie er zu berechnen ist etc., ist Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. Tipps aus der Praxis für Handelsvertreter und Unternehmer finden sich am Ende dieses Merkblattes.