Geschäftsbezeichnung für Kleingewerbe
Der Unternehmensname soll häufig einer kurzen Beschreibung dienen und eine werbewirksamen Funktion einnehmen. Dabei bestehen je nach Art des Unternehmens ein gewisser Gestaltungsspielraum und verschiedene Anforderungen an die Namensgebung. Dieses Merkblatt soll einen ersten Überblick über die Regelungen geben, die hierzu insbesondere für Kleingewerbetreibende – häufig Existenzgründer oder nebenberuflich selbstständig Tätige – zu beachten sind.
Stand: April 2019