Eintragung in das Handelsregister

Die IHK hat den gesetzlichen Auftrag, die Registergerichte bei der Vermeidung unzulässiger Eintragungen im Handelsregister zu unterstützen. Auf Anfrage der Registergerichte gibt die IHK daher regelmäßig firmenrechtliche Stellungnahmen ab.

Handelsregister und Firmenname

Für Sie als Unternehmer ist es wichtig zu wissen, ob Ihre Wunschfirma rechtlich zulässig und eintragungsfähig ist.
Wir empfehlen daher die gewünschte Firma und den Unternehmensgegenstand bereits vor der Anmeldung zum Handelsregister direkt mit der IHK abzustimmen, um spätere Beanstandungen durch das Registergericht zu vermeiden.
Nutzen Sie dafür bitte unseren Fragebogen zur Firmenvorprüfung. Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit eine schriftliche Antwort von uns. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Gerne können Sie den Fragebogen per E-Mail (m.hoffmann@bayreuth.ihk.de) oder in ausgedruckter Form per Fax oder Post an uns zurücksenden. Wir überprüfen ihre Firma dann schnell und unbürokratisch!
Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner für Fragen und Auskünfte rund um das Thema Handelsregistereintragung und Firmenname zur Verfügung.
Weitere Information finden Sie auch in unseren FAQs und IHK-Merkblättern über die seitliche Linkleiste.
Stand: April 2019

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