Längere Öffnungszeiten für Blumenhändler am Muttertag

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auch für den diesjährigen Muttertag wieder eine Ausnahmebewilligung zu den Ladenschlusszeiten für den Verkauf von Blumen erlassen. Am 12. Mai 2024 dürfen Blumengeschäfte in Bayern daher abweichend von den üblichen Ladenschlusszeiten in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet haben.

Die Gesamtöffnungszeit darf dabei einschließlich der nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der SonntVerkV zugelassenen Verkaufszeit vier Stunden nicht überschreiten.

Die Ausnahmebewilligung gilt für alle Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden. Im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Verkaufsstelle muss der Anteil an Blumen am Gesamtumsatz somit mehr als 50 Prozent betragen.

Gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen über die zulässige Arbeitszeit bleiben von der Ausnahmebewilligung unberührt. Des Weiteren sind auch insbesondere die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einzuhalten.