Nr. 4822844

Handwerksrecht

Ob eine Tätigkeit dem Handwerk, der Industrie, dem Handel oder der Dienstleistungsbranche zuzuordnen ist, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Die richtige Einordnung ist dabei sowohl für die Frage der Kammerzugehörigkeit als auch eventuell erforderliche handwerkliche Qualifikationen entscheidend. Eine Orientierungshilfe für die Beurteilung bietet der Leitfaden Abgrenzung, der zuletzt grundlegend überarbeitet wurde. Der aktualisierte Leitfaden kann neben weiteren Merkblättern zur Abgrenzung auf unserer Internetseite abgerufen werden.