Nr. 4398430

Geschäftsbriefe

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Pflichtangaben machen, die es Geschäftspartnern ermöglichen sollen, sich schon beim Beginn einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren.