Geldwäsche: BaFin-Rundschreiben zu Hochrisikostaaten

Am 04.07.2022 hat die BaFin ein Rundschreiben zur aktuellen Liste der Hochrisikostaaten veröffentlicht. Als Hochrisikostaaten gelten Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen. Die Liste wurde nun entsprechend den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) vom 17.06.2022 angepasst.

Derzeit gelten folgende Länder als Hochrisikostaaten: Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Kambodscha, Mali, Marokko, Myanmar, Nicaragua, Nordkorea, Pakistan, Panama, Philippinen, Senegal, Simbabwe, Südsudan, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda, Vanuatu.

Bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit diesen Drittstaaten oder einer dort ansässigen natürlichen oder juristischen Person müssen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.

Weitere Staaten, nämlich Albanien, die Türkei, Gibraltar und die Vereinigten Arabischen Emirate, werden nur in der FATF-Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung („Jurisdictions under Increased Monitoring“) aufgeführt und nicht in der Delegierten Verordnung. Für diese Länder gelten daher keine unmittelbaren Handlungspflichten und es sind keine zusätzlichen Sorgfalts- und Organisationspflichten zu erfüllen. Die BaFin weist in ihrem Rundschreiben allerdings darauf hin, dass bei der Bewertung des Länderrisikos im Rahmen der Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Situation in diesen Ländern bzw. von Personen aus diesen Ländern dennoch angemessen berücksichtigt werden sollte.

Das BaFin-Rundschreiben ist abrufbar unter BaFin-Rundschreiben 05/2022 (GW).