Pflichtangaben im Internet-Impressum

Wer eine eigene Homepage (Werbeseite, Shop, Blog oder Portal) betreibt oder im Internet irgendetwas anbietet (z.B. in einem Online Portal) - hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Diese sind im sogenannten „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) geregelt.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gilt seit 14. Mai 2024 und ersetzt die früheren Regelungen des Telemediengesetzes (TMG). Der frühere Begriff „Telemediendienst“ wurde in den Begriff „digitaler Dienst“ geändert, inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Das DDG regelt Informationspflichten und die Verantwortlichkeit für Inhalte von Digitalen Diensten.
Dieses Merkblatt gibt einen Überblick darüber, welche Informationspflichten im DDG geregelt sind, insbesondere welche Angaben das sogenannte „Impressum“ einer Internetseite enthalten muss.