Nr. 4398052

Datenschutz

Im Jahr 2024 steht eine erneute Bewertung und Überprüfung der DSGVO durch die EU-Kommission an. Dies haben die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) zum Anlass für eine Expertenrunde in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (BayStMI), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und dem Enterprise Europe Network (EEN) genommen. Erörtert wurde unter anderem, wie Digitalisierung und eine erfolgreiche Regulierung statt Bürokratie im Bereich des Datenschutzes gelingen können. In das Gespräch flossen auch die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten DIHK-Umfrage zur DSGVO ein, bei der drei Viertel der Unternehmen einen hohen bis extrem hohen Aufwand bei der Umsetzung der DSGVO beklagten.

Am 20. September 2019 hat der Bundesrat einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zugestimmt, die voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Für Einwilligungen von Beschäftigten in die Verarbeitung ihrer Daten wird demnach in Zukunft die Textform ausreichen. Des Weiteren wird die Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu benennen ist, von 10 auf 20 Personen angehoben.

Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 drohen Unternehmen bei Datenschutzverstößen deutlich höhere Bußgelder als zuvor. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat nun ein neues Berechnungsmodell vorgelegt, mit dem ein bundesweit möglichst einheitlicher Rahmen für die Bußgeldbemessung in Verfahren gegen Unternehmen geschaffen werden soll.