Merkblatt: Außergerichtliche Streitbeilegung

Im Geschäftsleben lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden – dazu ist das unternehmerische Handeln zu vielfältig. Aber nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht mit einem meist teuren und zeitaufwändigen Prozess enden. Zudem damit häufig ein Imageverlust oder auch die Preisgabe von Unternehmensinterna einhergeht, da die Gerichtsverfahren öffentlich sind. Eine gute Alternative dazu bieten oft Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung.
 
Die IHK für Oberfranken Bayreuth unterstützt ihre Mitglieder dabei zum Beispiel durch Benennung von Sachverständigen und Schiedsgutachtern sowie durch Erstinformationen und Beratung zu alternativen Streitlösungen, insbesondere auch zu Schiedsgerichtsverfahren.
 
Welcher Weg ist der richtige, um Streitigkeiten schnell, kostengünstig und effektiv beizulegen? Was bedeuten die verschiedenen Begriffe?
 
Unser Merkblatt „Außergerichtliche Streitbeilegung“ informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.
 
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit? Hierzu ist bei der IHK für Oberfranken Bayreuth eine spezielle Schlichtungsstelle eingerichtet – siehe weitere Informationen.