Scheinselbstständigkeit

Unter Scheinselbstständigkeit versteht man das Auftreten als Selbstständiger, obwohl die Person nach der Art der Tätigkeit als abhängig beschäftigt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen ist. Dabei ist nicht die Bezeichnung oder die Anmeldung eines Gewerbes entscheidend, sondern allein, wie sich die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles darstellt. Diese Frage ist entscheidend, weil auf das Arbeitsentgelt von abhängig Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.