Künstlersozialabgabe

Selbständige Künstler und Publizisten befinden sich größtenteils in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und gleichzeitig in einer sozialen Situation, die mit der von Arbeitnehmern vergleichbar ist. Sie sind auf die Mitwirkung von Vermarktern oder Verwertern angewiesen, damit ihre Werke oder Leistungen dem Endabnehmer zugänglich gemacht werden können. Deshalb sind selbständige Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) Pflichtversicherte in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 
Weitere Details finden Sie in unserem nebenstehenden Merkblatt.