Arbeitnehmerüberlassung

Der Einsatz von Fremdpersonal für das eigene Unternehmen 
Von Fremdpersonaleinsatz spricht man, wenn Unternehmen Aufgaben nicht von ihren eigenen Arbeitnehmern (Stammbeschäftigten) ausführen lassen, sondern von Externen. Insbesondere wenn dieses fremde Personal in den eigenen Betriebsräumen tätig wird, gilt es besonderes Augenmerk sowohl auf die Vertragsgestaltung als auch auf die tatsächliche Durchführung zu legen.