Entwicklung US-Zölle
Hier erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen hinsichtlich der aktuell gültigen US-Zölle.
US-EU-Zoll-Abkommen
US-Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer Durchführungsverordnung (Executive Order) die Einführung neuer US-Zölle angewiesen. Hierbei ist die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Warenzoll und den spezifischen Warenzöllen zu beachten.
Allgemeiner Warenzoll
Am 27. Juli 2025 haben sich die USA und die EU auf einen umfassenden Zoll-Deal geeinigt.
Update 22.08.2025: Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben sich lt. einer Pressemitteilung auf eine "Rahmenvereinbarung für fairen und ausgewogenen transatlantischen Handel" verständigt. Ziel ist es, die enge Handels- und Investitionsbeziehung auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen, Marktzugang zu verbessern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit in strategischen Bereichen auszubauen.
Kernpunkte des Abkommens:
- Zoll- und Marktzugang:
- Abbau von Zöllen auf US-Industriegüter sowie erweiterter Zugang für Agrar- und Lebensmittelprodukte auf dem EU-Markt.
- Zollsenkungen der USA für zentrale EU-Exportgüter, u. a. Fahrzeuge, Pharmazeutika, Stahl und Aluminium.
- Energie- und Technologiesicherheit:
- EU-Importe von US-Energieprodukten im Wert von rund 750 Mrd. USD bis 2028.
- Beschaffung von US-Halbleitern im Wert von 40 Mrd. USD zur Stärkung europäischer Rechenzentren.
- Vertiefte Zusammenarbeit bei Technologie- und Energiesicherheit.
- Investitionen und Verteidigung:
- Europäische Unternehmen planen zusätzliche Investitionen von 600 Mrd. USD in den USA bis 2028.
- Ausbau der transatlantischen Verteidigungskooperation durch verstärkte EU-Beschaffung von US-Militär- und Verteidigungstechnologien.
- Standards und Regulierung:
- Gegenseitige Anerkennung von Normen und Standards, u. a. im Automobilbereich.
- Zusammenarbeit zur praxisnahen Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Lieferkettenregelungen (z. B. CSDDD, CSRD, CBAM).
- Digitaler Handel und Innovation:
- Keine Netzgebühren oder Zölle auf elektronische Übertragungen.
- Unterstützung des WTO-Moratoriums zu digitalen Zöllen.
- Kooperation bei digitalisierten Zollverfahren und Cybersecurity.
Spezifische Warenzölle
Die Zölle auf Stahl und Aluminium sollen lt. der Vereinbarung zwischen USA und EU vom 27. Juli 2025 gesenkt und ein Quotensystem soll eingeführt werden. Die Einfuhr dieser Waren in die USA unterliegt aber derzeit nach wie vor einem Zollsatz von 50 Prozent.
- Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und -derivate: +50% seit 4. Juni 2025 (Ausnahme Vereinigtes Königreich: +25%); zum 23.06. wurden weitere Stahlderivate in die Liste der betroffenen Produkte aufgenommen
- Automobile: +25% seit 3. April 2025
- Automobilkomponenten: +25% seit 3. Mai 2025.
Update 18.08.2025:
Ausweitung der Section-232-Zölle: Zusätzliche Listung von Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium (Derivate) - gültig ab 18. August 2025
In der Folge unterliegen nun deutlich mehr Waren den zusätzlichen Section 232-Zöllen.
Die relevanten Informationen der U.S. Customs and Border Protection (CBP) finden Sie unter folgenden Links:
Additional Steel Derivative Tariff Inclusion Products
Additional Aluminium Derivative Tariff Inclusion Products
Ausweitung der Section-232-Zölle: Zusätzliche Listung von Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium (Derivate) - gültig ab 18. August 2025
In der Folge unterliegen nun deutlich mehr Waren den zusätzlichen Section 232-Zöllen.
Die relevanten Informationen der U.S. Customs and Border Protection (CBP) finden Sie unter folgenden Links:
Additional Steel Derivative Tariff Inclusion Products
Additional Aluminium Derivative Tariff Inclusion Products
Wichtig zu wissen ist, dass die spezifischen Warenzölle den neuen, allgemeinen Zollsatz ersetzen. Außerdem ist zu beachten, dass seit einer Änderung am 29. April die spezifischen Zölle nicht kumulativ zu verstehen sind. Für Autoteile aus Stahl oder Aluminium ergibt sich demnach nicht ein Zollsatz von 75 % sondern nur von 25 %. Dies gilt auch für die Zölle, die auf Waren aus Kanada und Mexiko erhoben werden.
Praxisbeispiel
Ein europäisches Auto soll in den USA importiert werden. Hier ist der spezifische Zollsatz in Höhe von 25% anzuwenden, nicht eine kumulative Belastung von 45% (20% allgemeiner Zoll + 25% spezifischer Zoll). Die Belastung ist allerdings dahingehend kumulativ, dass dem bisher bestehenden, allgemeinen Zoll 25% spezifischer Zoll hinzuzurechnen sind. Für unser Beispiel des europäischen Autos bedeutet dies, dass nun ein kumulativer Zollsatz von 27,5% auf US-Importe erhoben wird (2,5% ursprünglicher, allgemeiner Zoll + 25% spezifischer Zoll).
Die 25% spezifischer Zoll gelten somit zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Importeure von Autos, die unter das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, können den US-amerikanischen Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den 25% Zoll nur auf den Wert der nicht-US-amerikanischen Anteile zahlen. USMCA-konforme Autoteile bleiben somit zollfrei, bis das US-Wirtschaftsministerium und die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf ihre nicht aus den USA stammenden Inhalte festlegen.
Automobilkomponenten: Teilweise Zollrückerstattung für Automobilherstellung in den USA möglich
Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, sollen die Möglichkeit erhalten, eine schrittweise und teilweise Rückerstattung für den 25-prozentigen Zoll auf Teile zu beantragen. Die maximale Erstattung beträgt 3,75 % des Wertes der in den USA gefertigten Fahrzeuge. Diese Obergrenze wird im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 % gesenkt und danach ganz abgeschafft. Nur Automobile, die in den USA endmontiert werden, können in diese Berechnung einbezogen werden. Für alle anderen Automobilimporte gilt weiterhin der Zollsatz von 25 %.
Ob Ihr Produkt von den neuen US-Zöllen betroffen ist, können Sie in einer der folgenden Datenbanken einsehen:
- Datenbank der US Trade International Commission Harmonized Tariff Schedule.
- Datenbank der Europäischen Union Access2Markets
In der Suchleiste empfehlen wir die Verwendung Ihrer international gültigen Zolltarifnummer, oder Ihrer Produktbezeichnung.
Die aktuell betroffenen HS-Codes können Sie ebenfalls in den offiziellen US-Dokumenten für Aluminium unter 2025-02832.pdf einsehen, für Stahl unter 2025-02833.pdf.
Für weiterführende Informationen können wir Ihnen folgende Plattformen empfehlen:
- Wissenschaftliche Einordnung: Zölle und Handelskriege - Analysen, Simulationen und Kommentare | Kiel Institut
- GTAI-Sonderseite USA: Handelspolitik unter Trump
- Unser Verbindungsbüro in Washington RGIT: Trade, Policy | Representative of German Industry and Trade.
US-Zölle gegenüber anderen Ländern
US‑Einfuhrzölle nach Handelspartnerland, basierend auf der neuesten "reciprocal tariff"-Regelung („Liberation Day“) vom 2. April 2025, ergänzt durch jüngst angekündigte Absenkungen und Handelsdeals (Stand: 3. September 2025):
Land / Staatengemeinschaft | Zollsatz | Startdatum |
---|---|---|
Andere nicht genannte Länder | 10 % | 7. August 2025 |
Brasilien | 50 % | 7. August 2025 |
China | Fristverlängerung 90 Tage ab 12. August 2025 | |
Europäische Union | 15 % | 7. August 2025 |
Großbritannien | 10 % | 7. August 2025 |
Indien | 25 % | 27. August 2025 |
Indonesien | 19% | 7. August 2025 |
Irak | 35% | 7. August 2025 |
Island | 15% | 7. August 2025 |
Israel | 15 % | 7. August 2025 |
Japan | 15 % | 7. August 2025 |
Kanada | 35 % | 7. August 2025 |
Laos | 40% | 7. August 2025 |
Malaysia | 19 % | 7. August 2025 |
Mexiko | Fristverlängerung 90 Tage ab 7. August 2025 | |
Myanmar | 40% | 7. August 2025 |
Norwegen | 15 % | 7. August 2025 |
Schweiz | 39 % | 7. August 2025 |
Südafrika | 30 % | 7. August 2025 |
Südkorea | 15 % | 7. August 2025 |
Syrien | 41% | 7. August 2025 |
Taiwan | 20 % | 7. August 2025 |