(letztes Update 25.02.2026, 12:00 Uhr MEZ)

Entwicklung US-Zölle

Hier erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen hinsichtlich der aktuell gültigen US-Zölle.

US-EU-Zoll-Abkommen

Seit Ende März 2025 hat US-Präsident Donald Trump per Durchführungsverordnungen (Executive Order) die Einführung von neuen US-Zöllen angewiesen. In den letzten Monaten wurden diese umfangreich geändert und verhandelt. Am 27. Juli 2025 einigten sich die EU und die USA im Zollstreit, was durch ein Joint Statement am 21. August 2025 bekräftigt wurde. Rechtsverbindlich ist die gemeinsame Erklärung jedoch nicht.
Am 24. Februar 2026 wurden durch die Anweisung des Supreme-Courts die IEEPA – Zusatzzölle außer Kraft gesetzt. Trotz alledem traten neue Zusatzzölle nach Section 122 Trade Act in Kraft.
Der Supreme Court of the United States entschied, dass der Präsident den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) nicht als Grundlage zur Verhängung von Zöllen nutzen darf. Für derart weitreichende, einseitige Zollbefugnisse fehle es an einer eindeutigen gesetzlichen Ermächtigung durch den Kongress. Die auf IEEPA gestützten Zölle werden aufgehoben; stattdessen erlässt der Präsident neue Zölle auf Basis von Section 122 des Trade Act.
Unklar ist es, ob für bisher gezahlte IEEPA- Zusatzzölle Rückerstattungsansprüche geltend gemacht werden können. Außerdem ist bisher noch nicht geklärt, wie sich dieses Urteil auf länderspezifische Zölle, die durch bilaterale Deals vereinbart wurden, auswirkt.
Die neuen Zusatzzölle sind auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act of 1974 verhängt worden. Diese umfassen 10% auf Waren, die im freien Verkehr abgefertigt wurden oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden. Diese Zusatzzölle sind befristet und laufen bis zum 24.07.2026, wenn diese vorher nicht geändert werden oder durch den Kongress verlängert werden.
Der Zusatzzoll gilt nicht für die in Annex I und Annex II aufgeführten Waren bzw. Konstellationen. Dazu gehören:
  • bestimmte kritische Mineralien,
  • Metalle, die in Währung und Barren verwendet werden,
  • Energie und Energieprodukte,
  • natürliche Ressourcen und Düngemittel, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder anderweitig produziert werden können,
  • bestimmte landwirtschaftliche Produkte,
  • Pharmazeutika und pharmazeutische Inhaltsstoffe,
  • bestimmte Elektronik,
  • bestimmte Pkw, Lkw, Busse und entsprechende Teile,
  • bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte,
  • Informationsmaterialien, Spenden und begleitendes Gepäck,
  • Waren, die bestehenden oder künftigen Maßnahmen gemäß Sec. 232 des Trade Expansion Act unterliegen
    Soweit für einen Teil einer Einfuhr Zölle nach Sec. 232 gelten, findet der Zuschlag gemäß Sec. 122 nur auf den übrigen Teil Anwendung und nicht auf den bereits nach Sec. 232 verzollten Anteil.
  • Waren aus Kanada und Mexiko mit USMCA-Ursprung,
  • bestimmte Textil‑ und Bekleidungswaren aus CAFTA‑DR‑Staaten.
Die Ausnahmen werden in den HTSUS-Positionen 9903.03.02 bis 9903.03.11 geführt.
Änderungen HTSUS:
Dieser Zollzusatz bezieht sich länderübergreifend auf fast alle Einfuhren in die USA und wird zusätzlich zu sämtlichen bestehenden Zöllen, einschließlich Antidumpingzöllen, sowie sonstigen Gebühren und Abgaben erhoben.
Änderungen siehe: Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle - neue Zölle folgen | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll


Es ist die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Warenzoll und den spezifischen Warenzöllen zu beachten.

Allgemeiner Warenzoll

Die USA erheben für die meisten europäischen Exporte einen Importzoll von 15%. Dieser Zollsatz gilt seit dem 01.08.2025 für alle Produkte, die nicht unter Sektorale Zölle fallen, oder von Ausnahmen betroffen sind. Dabei ist zu beachten, dass dieser Zollsatz die bereits bestehenden Meistbegünstigungszölle bereits beinhaltet, bzw. eine Obergrenze darstellt. Hierbei gilt die Ausnahme, dass, sobald die Meistbegünstigungszölle (MFN-Zölle) mehr als 15% betragen, gelten ausschließlich diese, anstatt der 15% Basiszollsatz (z.B. Textilbereich).
Dieser Zollsatz soll auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz gelten, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232 Untersuchungen abgeschlossen sind.
Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und den USA, verpflichten sich die USA, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, die nahe Null sind. Dies gilt für die folgenden EU-Erzeugnisse: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Bestandteile sowie chemische Vorläuferstoffe. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.

Spezifische Warenzölle

Bezeichnung Zollsatz Inkrafttreten
Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und -derivate 50 % 04.06.2025***
Autos
25 % (plus 2,5% MFN)
Retroaktiv ab 01.08.2025: 15%
03.04.2025
Autokomponenten
25 % (plus 2,5% MFN)
Retroaktiv ab 01.08.2025: 15%
03.04.2025*
Kupfer
50 % 01.08.2025
* Der spezifische Zoll ab dem 03.05.2025 gilt derzeit für Motoren, Getriebe, Teile für den Antriebsstrang und elektrische Komponenten.
*** Vom 12.03.2025 bis zum 03.06.2025 galt ein Zollsatz von 25 %.
Quelle: GTAI, 03.12.2025
Wichtig: Die spezifischen Warenzölle ersetzen den allgemeinen Zoll. Das bedeutet, dass beispielsweise bei dem Import von europäischen Stahl in die USA der spezifische Zollsatz von 50 % angewendet wird und nicht eine kumulative Belastung von 65 % (50 % allgemeiner Zoll + 15 % spezifischer Zoll).
Laut einem Executive Order von 29.04. gelten die spezifischen Warenzölle nach Section 232 Untersuchungen nicht Kumulativ. Dies bedeutet, dass auf Autos bzw. Autokomponente die in die USA importiert werden, nicht nochmal von den Stahl- und Aluminiumzöllen betroffen sind. Dies gilt auch Rückwirkend auf den 03.04.
Automobilkomponenten: Teilweise Zollrückerstattung für Automobilherstellung in den USA möglich
Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, sollen die Möglichkeit erhalten, eine schrittweise und teilweise Rückerstattung für den 25-prozentigen Zoll auf Teile zu beantragen. Die maximale Erstattung beträgt 3,75 % des Wertes der in den USA gefertigten Fahrzeuge. Diese Obergrenze wird im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 % gesenkt und danach ganz abgeschafft. Nur Automobile, die in den USA endmontiert werden, können in diese Berechnung einbezogen werden. Für alle anderen Automobilimporte gilt weiterhin der Zollsatz von 25 %.

Ob Ihr Produkt von den Zusatzzöllen betroffen ist, können Sie in folgenden Datenbanken einsehen:
In der Suchleiste empfehlen wir die Verwendung Ihrer international gültigen Zolltarifnummer, oder Ihrer Produktbezeichnung.
Die aktuell betroffenen HS-Codes können Sie ebenfalls in den offiziellen US-Dokumenten für Aluminium unter 2025-02832.pdf einsehen, für Stahl unter 2025-02833.pdf.
Für weiterführende Informationen können wir Ihnen folgende Plattformen empfehlen:

Welche weiteren US-Maßnahmen sind geplant?

Nach Angaben eines US-Regierungsvertreters plant die Trump-Administration weitere Importzölle auf folgende Bereiche:
  • Halbleiter
  • Pharmazeutika
  • Mineralien
  • Holzimporte
  • Lastkraftwagen, und deren Komponente
  • Flugzeuge, Flugzeugteile und Triebwerke
  • Polysilicon (für Solaranlagen)
  • Unbemannte Flugobjekte (Drohnen)
Das US-Handelsministerium hat in den obengenannten Branchen bereits sogenannte Section 232 Untersuchungen eingeleitet, Unternehmenskonsultationen in der Vorbereitung auf spezifische Warenzölle.
Im Rahmen der Untersuchungen sind die Produkte von den derzeit geltenden 10 % allgemeinen Zollsatz befreit.
Ob, wann und in welchem Ausmaß Zölle in diesen Bereichen eingeführt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich.

US-Zölle gegenüber anderen Ländern

US‑Einfuhrzölle nach Handelspartnerland, basierend auf der neuesten "reciprocal tariff"-Regelung („Liberation Day“) vom 2. April 2025, ergänzt durch jüngst angekündigte Absenkungen und Handelsdeals (Stand: 3. September 2025):
Land / Staatengemeinschaft Zollsatz Startdatum
Andere nicht genannte Länder 10 % 7. August 2025
Brasilien 50 % 7. August 2025
China Fristverlängerung 90 Tage ab 12. August 2025
Europäische Union 15 % 7. August 2025
Großbritannien 10 % 7. August 2025
Indien 25 % 27. August 2025
Indonesien 19% 7. August 2025
Irak 35% 7. August 2025
Island 15% 7. August 2025
Israel 15 % 7. August 2025
Japan 15 % 7. August 2025
Kanada 35 % 7. August 2025
Laos 40% 7. August 2025
Malaysia 19 % 7. August 2025
Mexiko Fristverlängerung 90 Tage ab 7. August 2025
Myanmar 40% 7. August 2025
Norwegen 15 % 7. August 2025
Schweiz 39 % 7. August 2025
Südafrika 30 % 7. August 2025
Südkorea 15 % 7. August 2025
Syrien 41% 7. August 2025
Taiwan 20 % 7. August 2025