(letztes Update 14.04.2025, 10:30 Uhr MEZ)

Entwicklung US-Zölle

Hier erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen hinsichtlich der aktuell gültigen US-Zölle.

US-Zölle gegenüber der EU

US-Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer Durchführungsverordnung (Executive Order) die Einführung neuer US-Zölle angewiesen. Hierbei ist die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Warenzoll und den spezifischen Warenzöllen zu beachten.
Allgemeiner Warenzoll
Seitens der USA wird für die die meisten europäischen Exporte ein zusätzlicher Importzoll von 20% erhoben. Diese Erhöhung sollte ab dem 9. April 2025 greifen, wurde aber durch die von Donald Trump verkündetet 90-Tage-Pause vorerst ausgesetzt. In dieser Übergangsphase gelten aktuell 10% Zusatzzoll.
Spezifische Warenzölle
  • Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und -derivate: +25% seit 12. März 2025
  • Automobile: +25% seit 3. April 2025
  • Automobilkomponenten: +25% ab 3. Mai 2025.
Wichtig zu wissen ist, dass die spezifischen Warenzölle den neuen, allgemeinen Zollsatz ersetzen.
Praxisbeispiel
Ein europäisches Auto soll in den USA importiert werden. Hier ist der spezifische Zollsatz in Höhe von 25% anzuwenden, nicht eine kumulative Belastung von 45% (20% allgemeiner Zoll + 25% spezifischer Zoll). Die Belastung ist allerdings dahingehend kumulativ, dass dem bisher bestehenden, allgemeinen Zoll 25% spezifischer Zoll hinzuzurechnen sind. Für unser Beispiel des europäischen Autos bedeutet dies, dass nun ein kumulativer Zollsatz von 27,5% auf US-Importe erhoben wird (2,5% ursprünglicher, allgemeiner Zoll + 25% spezifischer Zoll).
Die 25% spezifischer Zoll gelten somit zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Importeure von Autos, die unter das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, können den US-amerikanischen Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den 25% Zoll nur auf den Wert der nicht-US-amerikanischen Anteile zahlen. USMCA-konforme Autoteile bleiben somit zollfrei, bis das US-Wirtschaftsministerium und die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf ihre nicht aus den USA stammenden Inhalte festlegen.
Ob Ihr Produkt von den neuen US-Zöllen betroffen ist, können Sie in einer der folgenden Datenbanken einsehen:
In der Suchleiste empfehlen wir die Verwendung Ihrer international gültigen Zolltarifnummer, oder Ihrer Produktbezeichnung.
Die aktuell betroffenen HS-Codes können Sie ebenfalls in den offiziellen US-Dokumenten für Aluminium unter 2025-02832.pdf einsehen, für Stahl unter 2025-02833.pdf.
Für weiterführende Informationen können wir Ihnen folgende Plattformen empfehlen:

EU-Zölle gegenüber den USA

Als Reaktion auf die seitens der USA verhängten Zölle hat die EU am 9. April 2025 mehrere Gegenmaßnahmen angekündigt. Zunächst möchte die EU Gegenzölle als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl- und Aluminium erheben. Das betrifft u.a. Jeans und Motorräder. Diese sollten ab dem 15. April 2025 greifen und liegen zwischen 10%-25%. Es handelt sich dabei um dieselben Gegenzölle, die bereits unter Donald Trumps erster Amtszeit als Gegenreaktion auf Stahl- und Aluminiumzölle eingeführt wurden. Whisky und Bourbon sind dieses Mal ausgenommen, da Donald Trump für diese Waren wiederum mit Gegenzöllen von 200% auf europäische alkoholische Getränke “gedroht” hatte. Weitere Gegenzölle wollte die EU zum Stichtag 15. Mai 2025 und 1. Dezember 2025 einführen.
Aufgrund der von US-Präsident Donald Trump angeordneten 90-Tage-Pause hat die EU-Kommission um Ursula von der Leyen am 10. April 2025 nachgezogen und die geplanten Gegenzölle auf US-Produkte vorerst ebenfalls ausgesetzt. Die Pause gilt für einen Zeitraum von 90 Tagen. Die EU möchte einen eskalierenden Handelskonflikt vermeiden und ist weiterhin verhandlungsbereit.

US-Zölle gegenüber anderen Ländern und weitere Ankündigungen

US-Präsident Donald Trump kündigte am 24. März 2025 einen 25%-igen Zoll auf Exporte aus Drittländern an, die Öl aus Venezuela importieren. Diese Maßnahme wird mit dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) begründet, um sogenannten transnationalen, kriminellen Bedrohungen wie der Tren de Aragua-Bande und der Migrationskrise (verursacht durch die humanitäre Krise, die das Regime von Präsident Nicolás Maduro ausgelöst habe) entgegenzutreten. Der Zoll gilt unabhängig davon, ob Länder venezolanisches Öl direkt oder über Dritte importieren. Der Strafzoll kann mindestens ein Jahr nach der Einstellung des Imports venezolanischen Öls aufgehoben werden. Ausnahmeregelungen mit einer Verkürzung dieses Einstellungszeitraums sind möglich, wenn das Wirtschaftsministerium dies für angemessen befindet.
Aufgrund der aktuell sich rasch wandelnden Dynamik in der US-Handels- und Zollpolitik ist davon auszugehen, dass zukünftig noch weitere Maßnahmen in Kraft treten werden. Nach Angaben eines US-Regierungsvertreters plant die Trump-Administration weitere Importzölle auf Pharmazeutika, Halbleiter und Mineralien. Für Kupfer- und Holzimporte wurden bereits entsprechende Untersuchungen veranlasst. In Bezug auf Kupferimporte sollen Rohkupfer, raffiniertes Kupfer, Kupferkonzentrate, Kupferlegierungen, Kupferschrott und daraus hergestellte Produkte betroffen sein. Bei Holzimporten sollen Nutzholz, Bauholz und daraus hergestellte Produkte (Papierprodukte, Möbel, Schränke, etc.) betroffen sein. Der Umfang der Handelsmaßnahmen ist aktuell noch unklar.
Weiter hat der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) neue Regeln vorgeschlagen, um die De-minimis-Zollbefreiung für bestimmte Sendungen mit geringem Wert in die USA zu verschärfen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden bestimmte Produkte von der Befreiung ausschließen, die derzeit die Einfuhr von Waren im Wert von 800 USD oder weniger ohne Zahlung von Zöllen ermöglicht.
Seitens der USA wird für Importe aus allen Ländern ein zusätzlicher Importzoll von 10% erhoben. Diese Erhöhung greift seit dem 5. April 2025.

US-Zölle gegenüber der Volksrepublik China und die Reaktion

Am 1. Februar 2025 wurden US-Zölle auf Importe aus der Volksrepublik China bekanntgegeben, die bereits zum 4. Februar 2025 in Kraft traten. Es handelte sich hierbei um Zusatzzölle in Höhe von 10%, welche additiv auf die bereits bestehenden Zollsätze angewendet wurden und seitdem stetig erhöht wurden. Lediglich für Spenden oder Waren zum persönlichen Gebrauch gab es Ausnahmen.
Am 9. April 2025 hat Donald Trump den Zollsatz auf chinesische Waren nochmals drastisch erhöht. Dieser liegt für chinesische Einfuhren aktuell bei 125%. Da der Handels- und Zollstreit zwischen den USA und China immer weiter eskaliert, ist aktuell ein US-Zusatzzoll in Höhe von 145% (20% allgemeiner Zoll + 125% Zusatzzoll) auf chinesische Importe anzuwenden.
Die Volksrepublik China reagierte darauf am 11.04.2025 mit Einfuhrzöllen aus den USA von 125%. Im Zollstreit mit China machte Trump über das Wochenende einen ersten Rückzieher. Smartphones, Computer und weitere Elektronikgeräte sollen vorerst aus den jüngsten US-Strafzöllen auf Importe aus China ausgenommen werden, teilte die US-Regierung mit. Die Ausnahmeregelung tritt rückwirkend zum 5. April in Kraft.

US-Zölle gegenüber Mexiko und Kanada

Die ebenfalls am 1. Februar 2025 verkündeten US-Zölle gegenüber Mexiko und Kanada wurden auf 25% angesetzt. Doch noch vor Inkrafttreten am 4. Februar 2025 wurden sie ausgesetzt. Seit dem 4. März 2025 jedoch werden nun alle mexikanischen und kanadischen Waren bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen von 25% belegt.
Demnach gilt: Waren, die am bzw. nach dem 4. März 2025, 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz gemäß des Anhangs der Notice.
Am 6. März 2025 wurde allerdings eine Änderung der Zölle veröffentlicht (Executive Order/Amendment to Notice). Waren aus Mexiko, die unter das sogenannte United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) fallen, werden vorübergehend von den Zusatzzöllen befreit. Um Beeinträchtigungen der US-Automobilindustrie und ihrer Beschäftigten zu minimieren, hat Präsident Donald Trump beschlossen, die Zölle auf mexikanische Waren anzupassen.
Demnach gilt: Waren, die im Rahmen des USMCA am bzw. nach dem 7. März 2025, 00:01 Uhr (EST) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz gemäß des Anhangs der Notice.
Einzelheiten zu den betroffenen HS-Positionen für Mexiko und Kanada, sowie weitere Details finden Sie bei GTAI.