Umgang mit Verpackungen in Europa

Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten – das gilt auch für europäische Drittstaaten.
In Dänemark etwa wird eine Sonderverbrauchssteuer auf bestimmte Verpackungen erhoben, in Griechenland müssen sich Inverkehrbringer an einem Dualen System beteiligen sowie beim National Producers Register registrieren, in der Türkei ist der Einsatz bestimmter Anteile an recycelten Materialien vorgeschrieben.
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Dieser wird aktuell vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Bis die Regelungen beschlossen sind und in Kraft treten, können noch Jahre vergehen. Bis dahin können sich auch innerhalb der Länder die Sachverhalte immer wieder ändern.
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