Zollpräferenzen der EU

Im Außenhandel können aufgrund der EU-Abkommen zahlreiche Zollvorteile (Präferenzen) in Anspruch genommen werden.
Man unterscheidet zwei Formen der Präferenz:

Freiverkehrspräferenzen

Voraussetzung für den Zollvorteil ist, dass sich die Waren im zollrechtlich freien Verkehr befinden, sie wurden also bereits verzollt und versteuert. Bei der Einfuhr in das Zollgebiet des Abkommenspartners fällt kein weiterer Zoll an.

Ursprungspräferenzen

Voraussetzung für den Zollvorteil ist, dass die Waren die vorgeschriebenen Be- und Verarbeitungsschritte erfüllen und damit den präferenziellen Ursprung (Ursprungsregel , s.a. Information der Europäischen Kommission) erreichen. Um eine zollbegünstigte oder zollfreie Einfuhr in das Zollgebiet des Abkommenspartners zu erreichen ist ein Präferenznachweis vorzulegen. Innerhalb der EU wird der Status der Waren über die Lieferantenerklärung nachgewiesen.
Neuere Handelsabkommen der EU verzichten gänzlich auf die EUR.1 und sehen als Nachweise nur noch die Ursprungserklärung auf der Rechnung bzw. den Ermächtigen Ausführer oder die Registrierung als Exporteur (REX) vor. Eine Übersicht über bestehende und zukünftige Abkommen der EU finden Sie hier.

Registrierter Ausführer (REX)

REX ist eine Rechtsfigur im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen sowie im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) gegenüber Entwicklungsländern. REX stellt ein Privileg hinsichtlich der begünstigten Einfuhr von Waren in die EU dar und kann damit für Unternehmen von großem Nutzen sein.

Die Generaldirektion für Zölle und Steuern (DG TAXUD) hat am 5. Oktober 2018 die Liste der Länder aktualisiert, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) das elektronische System des registrierten Ausführers (Registered Exporter, REX) anwenden. (DIHK, EU)

Ermächtigter Ausführer

In den meisten Präferenzregelungen ist das vereinfachte Verfahren "ermächtigter Ausführer" vorgesehen. Da im Warenverkehr mit der Republik Korea förmliche Präferenznachweise nicht vorgesehen sind, kann ein Präferenznachweis - in Form einer Ursprungserklärung - für Exportsendungen im Wert von über 6.000 Euro ausschließlich durch einen ermächtigten Ausführer ausgefertigt werden.

Lieferantenerklärungen

Lieferantenerklärungen gibt es in verschiedenen Varianten. Ihr Wortlaut ist jedoch vorgeschrieben. Hier finden Sie die unterschiedlichen Wortlaute.

Freihandelsabkommen

Ein Freihandelsabkommen ist ein Abkommen, welches zwischen zwei Parteien (bilateral) oder zwischen mehreren Ländern (multilateral) geschlossen wird. Die EU verhandelt diese Abkommen mit dem Ziel, den internationalen Handel für Unternehmen aus der EU mit Unternehmen in anderen Staaten zu erleichtern.

EU und Australien, Neuseeland

EU und Japan

EU und Mexiko

EU und Vietnam

EU und Großbritannien