Antidumping und weitere Schutzmaßnahmen
Antidumpingmaßnahmen
Die Europäische Union kann gegen unfaire Handelspraktiken “Antidumpingmaßnahmen” erlassen. Solche Antidumping- und Ausgleichszölle fallen bei der Einfuhr von Waren aus Ländern an, die nicht zur EU gehören.
Auf der Website der Handelskammer Hamburg finden Sie ausführliche Informationen über Antidumping-Verfahren und Antidumping-Maßnahmen.
- Antidumping- und Antisubventionsverfahren
- Antidumping- und Antisubventionsverfahren in tabellarischer Übersicht bis 31.12.2020
- Antidumping- und Antisubventionsverfahren ab 01.01.2021
- Erläuterungen zur tabellarischen Übersicht
- Antidumping-Newsletter
Auch auf der Website der EU finden Sie eine Übersicht der Antidumpingmaßnahmen.
Der Zoll hat seine Informationen zum Thema Antidumping jüngst vollständig aktualisiert und bietet diese hier an.
Der Zoll hat seine Informationen zum Thema Antidumping jüngst vollständig aktualisiert und bietet diese hier an.
Gegenmaßnahmen der EU
Auf die US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium hat die Europäische Union mit Gegenzöllen auf US-Waren reagiert. Die Gegenzölle werden seit 22. Juni 2018 erhoben. Details dazu finden Sie auf den Websites der EU und der deutschen Zollverwaltung.
Wegfall von Überwachungsdokumenten
Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/670 und (EU) 2018/640 hatte die Kommission der Europäischen Union eine vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse eingeführt.
Diese vorherige Überwachung mittels Überwachungsdokument war bis zum 15. Mai 2020 befristet und wurde nicht verlängert.