Ursprungszeugnis

Die Angabe des Ursprungs einer Ware ist im internationalen Handel unverzichtbar. Mit einem Ursprungszeugnis erstellen wir als unabhängigen Stelle einen eindeutigen Nachweis über den handelspolitischen Ursprung Ihrer Waren.
Ein Ursprungszeugnis beantragen Sie nur dann, wenn die Behörden des Importlandes oder Ihr Kunde dies ausdrücklich verlangt. Usprungszeugnisse werden auch häufig im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften gefordert.
Das Ursprungszeugnis stellen wir Ihnen aus, wenn Sie
  • Ihren Sitz oder Ihren Wohnsitz in unserem Kammerbezirk haben
  • oder wenn die für Sie zuständige IHK der Ausstellung durch uns zustimmt.
Blanko-Ursprungzeugnisse stellen wir nicht aus.

Wenn Sie das Ursprungszeugnis bei uns beantragen, muss Ihre Ware bereits versandbereit sein.

Wer bescheinigt was?

  • Wir bescheinigen mit dem Ursprungszeugnis den nicht-präferenziellen, also den handelsrechtlichen, Ursprung einer Ware.
  • Der Zoll bescheinigt mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 den präferenziellen Ursprung einer Ware. Vorausgesetzt, es gibt ein entsprechendes Abkommen und die zu exportierende Ware erfüllt die Bedingungen dieses Abkommens.

Gebühren

Die Gebühren für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, offline wie online, oder die Bescheinigung von Handelsrechnungen und anderen Außenhandelspapieren betragen:
  • für ein Original und bis zu zwei Kopien 7,-€
  • für jede weitere Kopie 2,-€