Lieferantenerklärung nach dem Unionszollkodex
Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, welches Sie für die Ausstellung von Präferenznachweisen benötigen.
Was sind Präferenzabkommen?
Die EU hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Abkommen wurden Zollvergünstigungen, sprich Präferenzen, vereinbart.
Das bedeutet, dass Sie Waren in ein Land mit solch einem Abkommen zollfrei oder zollermäßigt einführen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in diesem Präferenzabkommen festgelegt wurden. Als Nachweis darüber, dass die Waren diese Ursprungsregeln erfüllen, müssen bei der Einfuhr Präferenznachweise vorgelegt werden. Diese Nachweise sind:
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1,
- EUR-MED,
- Formblatt EUR.2,
- Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie?
Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, welches als Grundlage für die Ausstellung der o.g. Präferenznachweise benötigt wird – sie dient als Nachweis.
Bei der Mehrzahl der in der Praxis ausgestellten Lieferantenerklärungen handelt es sich um Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft. Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft werden nur in ganz bestimmten Fällen ausgestellt.
Wann brauche ich keine Lieferantenerklärung?
Als Exporteur benötigen Sie keine Lieferantenerklärung, wenn Sie die Waren, die Sie exportieren möchten, im eigenen Betrieb in der EU vollständig gewonnen oder hergestellt haben. In der Praxis ist das nur selten der Fall, da die meisten Unternehmen Vormaterialien für die Produktion von Waren verwenden.
Muss ich Lieferantenerklärungen ausstellen?
Nein, zumindest nicht gesetzlich. Weder Sie noch Ihr Lieferant muss eine Lieferantenerklärung ausstellen.
Allerdings kann es sein, dass Sie laut Kaufvertrag dazu verpflichtet sind. Darüber hinaus kann es für Sie oder für Ihren Kunden vorteilhaft sein, wenn Sie Lieferantenerklärungen ausstellen. Da diese über das zuvor beschriebene Präferenzrecht zu Einsparungen bei den Zöllen im Zielmarkt führen. Bedenken Sie dabei jedoch auch die Haftungsfragen, die daraus entstehen, dass Sie die Lieferantenerklärung für Ihre eigenen Waren selbst ausstellen – und damit eben auch dafür haften.
Wer berät mich bei Fragen zu Lieferantenerklärungen?
Unsere Experten aus dem Bereich International, Peter Häckel und Stefanie Hader, beantworten Ihnen gern Ihre Fragen rund um Lieferantenerklärungen.