Bescheinigungen
Dokumente, die wir Ihnen bescheinigen
Handelsrechnungen
Die Zoll-Behörden vieler Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren bestimmte Geschäftspapiere, zum Beispiel eine Handelsrechnung. Oftmals benötigen Sie zusätzlich zur IHK-Bescheinigung eine konsularische Legalisierung.
Nichtpräferenzielle Lieferantenerklärungen
Darüber hinaus bescheinigen Sie Ihnen nichtpräferenzielle Lieferantenerklärungen; also bei Waren, die in Nicht-EU-Ländern hergestellt wurden.
Dokumente für Akkreditiv-Geschäfte
Manchmal verlangen auch Ihre Kunden nach bestimmten bescheinigten Dokumenten, zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften.
Einladungsschreiben für Visaanträge
Laden Sie Geschäftsleute aus Ländern ein, für deren Staatsbürger eine Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland besteht, verlangt die Deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat bei diesem Visaantrag ein Einladungsschreiben von Ihnen als einladendem Unternehmen. Zum Teil auch eine Verpflichtungserklärung. Diese Einladungen müssen in einigen Fällen durch die IHK bescheinigt werden.
On- oder offline
Wir können Ihnen die Dokumente on- und offline bescheinigen. Online funktioniert das dank der digitalen Signatur. Offline kommen Sie einfach zu uns ins Büro. Wir sind im Normalfall wie folgt für Sie erreichbar:
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Wollen Sie sich sicher sein, dass wir Ihr Anliegen an einem bestimmten Tag erledigen, kontaktieren Sie uns bitte vorab. Manchmal sind auch wir bei den Kollegen der anderen Unternehmen vor Ort, in Besprechungen oder auch im Urlaub.
Gebühren
Die Gebühren für die Bescheinigung von Dokumenten, offline wie online, betragen:
- für ein Original und bis zu zwei Kopien 7,-€
- für jede weitere Kopie 2,-€