Exportkontrolle und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zuständige Behörde für die Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Exportkontrolle.
Zu den Aufgaben des BAFA gehört die administrative Umsetzung der Exportkontrollpolitik der Bundesregierung – unter Beachtung der Embargobeschlüsse internationaler Gremien, z. B. Waffenembargos der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union.
Dabei arbeitet das BAFA mit verschiedenen Überwachungs- und Ermittlungsbehörden zusammen, insbesondere den verschiedenen Dienststellen der Zollverwaltung.
Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Grundlagen der Exportkontrolle
Das Außenwirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt den Grundsatz des freien Außenhandels. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Ware in jedes beliebige Land geliefert werden darf. In bestimmten Fällen bestehen nicht nur Genehmigungspflichten, sondern sogar Verbote.
Das Bundesausfuhramt hat hierzu ein Merkblatt erstellt. Hier finden Sie umfangreiche und sehr strukturiert aufbereitete Informationen zu
- Grundlagen der Exportkontrolle,
- Genehmigungspflichten,
- der Antragstellung,
- nützlichen Informationsquellen
- sowie Ansprechpartnern.
Innerbetriebliche Exportkontrolle
Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen können für das Unternehmen sowie für den verantwortlichen Mitarbeiter erhebliche Folgen haben.
Die innerbetriebliche Exportkontrolle mit einem entsprechenden Überwachungssystem (ICP – internal compliance programm) ist deshalb von essentieller Bedeutung.
Einen Leitfaden finden Sie auf der BAFA-Homepage. Dieser kann Ihnen helfen, ein ICP aufzubauen bzw. ein bestehendes ICP weiter zu optimieren. Er zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmensleitung ein entsprechendes System einrichten sollte und benennt Kriterien, die ein wirksames ICP ausmachen.