Unternehmensberatung und Coaching

Coaching

Durch den gezielten Einsatz von Coaching, soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich einen Profi ins Haus zu holen und profitieren Sie von seiner Praxiserfahrung und seinen Know-how. Hierzu stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerisches Know-how“ wurde zu Gunsten des Förderprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (kleine und mittlere Unternehmen)“ eingestellt. Die Laufzeit der Förderrichtlinie endet mit dem 31. Dezember 2026.
Somit können auch in den Jahren 2023 bis 2026 Anträge für Unternehmensberatungen gestellt werden.
Gegenüber dem Vorläuferprogramm haben sich einige Änderungen ergeben:
Es können bis Ende 2026 insgesamt fünf Anträge, pro Kalenderjahr jedoch nur zwei Anträge, auf Förderung gestellt werden.
Die bisherige Unterteilung der Antragsteller in
  • Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
  • Bestandsunternehmen (ab drittem Jahr nach der Gründung)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
entfällt.

Förderfähig sind Beratungen in allen wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung, z.B.
  • Fachkräftesicherung und -bindung
  • Kosteneinsparung
  • Anpassung des Geschäftsmodells
  • Qualitätsmanagement
  • Datenschutz
Weitere Informationen können Sie den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnehmen.



Listung von Beratern für die Förderprogramme

„Bayr. Vorgründungs- und Nachfolgecoaching“ (Freistaat Bayern) und „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (kleine und mittlere Unternehmen)“ (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


Kleine und mittlere Unternehmen können geförderte Beratungen zu den wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Themen Förderungen des Freistaates Bayern (Existenzgründer und Nachfolger) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Diese Beratungen müssen von Unternehmensberatern durchgeführt werden, die einen Qualitätsnachweis erbracht haben.
Berater können sich über die Homepage des Gründerlandes Bayern (https://www.gruenderland.bayern/beratung-coaching/gefoerderte-beratungen/) und/oder beim Bundesverband deutscher Unternehmensberater (www.bdu.de) listen lassen. Die bestehende KfW-Beraterbörse wird nicht mehr aktualisiert.

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und die Bayerischen Industrie- und Handelskammern bieten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in Form des Coaching ein besonderes Beratungsprogramm, das Gründer und Nachfolger im Freistaat Bayern bei der Vorbereitung ihrer Gründung bezuschusst.


Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Gewerbliche Gründer und Betriebsübernehmer, die noch nicht im Haupterwerb selbstständig sind
  • Gründung oder Übernahme wird auf Sicht eines Jahres angestrebt
  • Keine Beratung für Unternehmensberater
Bei Übernahmen darf es sich nur um kleine oder mittlere Unternehmen handeln.
Nur Übernahmen, die folgende Kriterien erfüllen, sind förderbar:
  • Mitarbeiterzahl liegt nicht über 250 Personen
  • Umsatz liegt nicht über 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme liegt nicht über 43 Mio. Euro
  • Keine Beteiligung eines Großunternehmens mit mehr als 25% am Gesellschaftskapital
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung.

Eine Beratung ist aber nur dann sinnvoll, wenn Sie auf bereits vorhandenen konkreten Planungen aufbauen kann. Coaching, das Anfangsüberlegungen zum Inhalt hat, kann daher nicht bezuschusst werden.

Ausgenommen von der Förderung sind folgende Punkte:
  • Coachingleistungen die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beinhalten
  • Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Entwicklung und Installation von EDV-Software
  • Gutachtliche Stellungnahmen
  • Beratungen bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden.


Die Förderung einfach erklärt:

 So klappt die Abrechnung

Wie läuft das Coaching ab?

  • Nehmen Sie Kontakt mit der IHK für Oberfranken Bayreuth auf
  • Sie entscheiden sich für einen Coach unter https://www.gruenderland.bayern/vorgruendungscoaches/
  • Stellen Sie einen Zuschussantrag mit Lebenslauf, Beschreibung der Coachinginhalte sowie Beschreibung des Vorhabens
  • Die IHK für Oberfranken Bayreuth prüft Ihren Antrag
  • Nach Prüfung erhalten Sie einen Zuschussbescheid
  • Schließen Sie eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrem Coach
  • Lassen Sie sich beraten
  • Nach der Beratung rechnen Sie mit der IHK ab
  • Sie erhalten den Zuschuss
Wichtig: Eine der Bewilligung vorausgegangene Beratung kann nicht bezuschusst werden.


Hinweis für Berater

Als Berater können Sie ein IHK-gefördertes Coaching durchführen, wenn Sie in der bayerischen Beraterdatenbank registriert und zugelassen sind. Diese Datenbank kann unterhttps://www.gruenderland.bayern/beratung-coaching/gefoerderte-beratungen/vorgruendungscoaching/#! eingesehen werden.

Reichen Sie bitte mit dem ersten Coachingantrag, den Sie für einen Gründer einreichen, die Unterlagen zur Prüfung der Beratereigenschaften und der Registrierung in der Beraterdatenbank ein. Benötigt werden von Ihnen insbesondere:
  • Ein aktueller, datierter Lebenslauf mit detaillierten Angaben zu Ihrer Berufs- und Beratungserfahrung
  • Abschluss-/Hochschulzeugnis (mindestens ISCED-Standard 5) in Kopie oder
  • BAFA-ID/Bestätigung der Listung durch das BAFA gemäß der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows
  • Ggf. Referenzen bzw. Informationen zu den bereits durchgeführten Beratungen von KMU