Ukraine-Krieg – Wirtschaftshilfen für Unternehmen

Seit dem 29. April 2022 gelten die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen. Betroffen sind hier die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Seit vorher genanntem Datum können die Anträge gestellt werden. Eine Entscheidung über diesen erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Zu diesem Thema befindet sich die Bundesregierung weiterhin in Gesprächen mit der EU-Kommission.
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 startet am 09. Mai 2022. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite gewährt die KfW den Hausbanken eine 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Die Eckpunkte zu den Bürgschaftsprogrammen und dem KfW-Kreditprogramm finden Sie hier.