Versicherungsvermittler/-berater: FAQs zur Weiterbildung aktualisiert

Das gemeinsame Merkblatt der IHK-Organisation und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern und -beratern wurde um einige Themen ergänzt.
So wurde nun unter anderem der Hinweis aufgenommen, dass Personen, die in Versicherungsunternehmen unterhalb der Vorstandsebene die Abteilung bzw. den Bereich Vertriebssteuerung leiten, grundsätzlich einen erheblichen und gestaltenden Einfluss auf den Versicherungsvertrieb ausüben und daher der Weiterbildungspflicht unterliegen.
Klargestellt wurde zudem, dass sog. Schilderpräger keine produktakzessorischen Vermittler sind, sondern eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO benötigen. Für sie besteht daher ebenfalls die Weiterbildungspflicht.