Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Informationen nach Art der Versicherungsvermittlung


Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007 grds. als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister. Für bestimmte Versicherungsvermittler gibt es die Möglichkeit zur Ausnahme - die IHK bietet verschiedene Merkblätter und Links zur weiteren Information an.

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen


Wer eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler oder Versicherungsvermittler beantragt, benötigt in der Regel sein Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Dazu war bislang der Gang zu Gemeinde erforderlich.

Seit 1. September 2014 können über das Internetportal des Bundesamts für Justiz Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge online beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, sowie ein passendes Kartenlesegerät um die Identifizierung des Antragsstellers sicherzustellen.

Wie bei der persönlichen Antragsstellung im Rathaus, welche auch weiterhin möglich ist, wird auch bei der Online-Beantragung eine Gebühr in Höhe von 13 EUR pro Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregisterauszug erhoben. Die Gebühr muss online mit Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ bezahlt werden.
Unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ ist das Online-Portal erreichbar. Hier können folgende Anträge gestellt werden:
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bitte beachten Sie, dass für den § 34 d bzw. § 34 f GewO-Erlaubnisantrag sowohl das Führungszeugnis als auch die Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden müssen.

Änderungsmitteilungen und Meldung von Auslandstätigkeiten

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