Gaststättenunterrichtung

Für die fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession muss die Teilnahme an einer Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Sie soll das Wissen um das Lebensmittelrecht und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften gewährleisten.

Hintergrund und Voraussetzungen

Wer eine Gaststätte betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) am Ort der Gaststätte.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie u. a. an einer Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz teilnehmen, die Sie über lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften informiert. Die Unterrichtung findet bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung muss der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Der Nachweis der Abschlussprüfung ist der IHK mittels Vorlage einer Kopie des Zeugnisses zu belegen. Die Befreiung wird von der IHK bescheinigt. Für die Ausstellung der Befreiungsbescheinigung fällt eine Gebühr an.
Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
Die wichtigsten Fragen zur Gaststättenunterrichtung können Sie in unserem Merkblatt nachlesen.

Die Gaststättenunterrichtung (Erklärvideo)

Wie Sie erfolgreich eine Gaststätte, Imbissbude oder ein Spitzenrestaurant anmelden, erfahren Sie in diesem YouTube-Video.

Termine

Die Unterrichtung findet an folgenden Terminen statt:
Bayreuth Bamberg Hof
22. Januar 2026 19. März 2026 26. Februar 2026
16. April 2026 18. Juni 2026 21. Mai 2026
23. Juli 2026 24. September 2026 17. September 2026
15. Oktober 2026 10. Dezember 2026 12. November 2026

Anmeldung

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Termine und melden sich zu der Unterrichtung an. Anmeldeschluss für die gewünschte Unterrichtung ist jeweils eine Woche vor dem Termin. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl grundsätzlich nicht möglich. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zur Unterrichtung und einen Gebührenbescheid. Können Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an folgende E-Mail-Adresse: boehner@bayreuth.ihk.de.
Melden Sie sich bitte hier zur Gastwirteunterrichtung an.