Gaststättenunterrichtung
Für die fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession muss die Teilnahme an einer Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Sie soll das Wissen um das Lebensmittelrecht und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften gewährleisten.
Hintergrund und Voraussetzungen
Wer eine Gaststätte betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) am Ort der Gaststätte.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie u. a. an einer Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz teilnehmen, die Sie über lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften informiert. Die Unterrichtung findet bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung muss der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Der Nachweis der Abschlussprüfung ist der IHK mittels Vorlage einer Kopie des Zeugnisses zu belegen. Die Befreiung wird von der IHK bescheinigt. Für die Ausstellung der Befreiungsbescheinigung fällt eine Gebühr an.
Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
Die wichtigsten Fragen zur Gaststättenunterrichtung können Sie in unserem Merkblatt nachlesen.
- Gesetzesgrundlage der Gaststättenunterrichtung
Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz wird die Gaststättenerlaubnis nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit Ihnen als vertraut gelten kann. Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken. Eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen kommen noch hinzu.
- Wer benötigt den Unterrichtungsnachweis?
Grundsätzlich muss derjenige, der die Gaststätte betreiben will, den Unterrichtungsnachweis erbringen. Wird die Gaststätte mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Nachweis der Unterrichtung im Gaststättengewerbe vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen.
Am Ende der jeweiligen Unterrichtung erhalten die Teilnehmer die Bescheinigung. - Befreiung von der Unterrichtung
Eine Befreiung von der Unterrichtung ist nach der Verwaltungsvorschrift für die Gaststättenunterrichtung in bestimmten Fällen möglich. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestimmter staatlich anerkannter Ausbildungsberufe bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer abgelegt haben und zu den Prüfungsgegenständen die Grundzüge lebensmittelrechtlicher Vorschriften gehören, deren Kenntnis für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften notwendig ist, sollten Sie sich mit der IHK in Verbindung setzen. Der Nachweis der Abschlussprüfung ist der IHK unter Angabe von Namen, Geburtstag und -ort vorzulegen.
- Wie erfolgt die Unterrichtung?
Die Unterrichtung findet bei der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Teilnehmer, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, müssen an einer Sonderunterrichtung teilnehmen. Es wird vorausgesetzt, dass sie der Unterrichtung in vollem Umfang folgen können. Falls sich herausstellt, dass ihre deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um dem Unterricht folgen zu können, werden sie zur Unterrichtung nicht zugelassen.Es besteht die Möglichkeit fremdsprachige Unterrichtungen in Bayern bei folgenden Industrie- und Handelskammern zu besuchen:IHK Nürnberg für Mittelfranken IHK-Akademie München Walter-Braun-Str. 15
90425 Nürnberg
Telefon: 0911/1335-1335Orleanstr. 10-12
81669 München
Telefon: 089/5116-0 - Wo und wann finden Unterrichtungen bei der IHK für Oberfranken Bayreuth statt?
Es werden in der Regel 1x monatlich in verschiedenen Standorten der zur IHK für Oberfranken Bayreuth gehörenden Bildungszentren angeboten.Dauer der Unterrichtung:
08:30 – ca. 14:00 Uhr!
Bei verspätetem Erscheinen zur Gaststättenunterrichtung wird die Teilnahme untersagt.
Anmeldeschluss für die gewünschte Unterrichtung ist jeweils eine Woche vor dem Termin.
Bitte beachten Sie dies! Anmeldungen, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Einladungen zu den Unterrichtungen werden 2 Wochen vor dem Termin der Unterrichtung per Post mit dem Gebührenbescheid über 50,00 Euro versandt.
Bitte bezahlen Sie die Gebühr per Banküberweisung.
Alle dafür relevanten Daten finden Sie auf dem Gebührenbescheid.
Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK für Oberfranken Bayreuth:
Nicole Böhner
Telefon: 0921/886-203
E-Mail: boehner@bayreuth.ihk.de
Die Gaststättenunterrichtung (Erklärvideo)
Wie Sie erfolgreich eine Gaststätte, Imbissbude oder ein Spitzenrestaurant anmelden, erfahren Sie in diesem YouTube-Video.
Termine
Die Unterrichtung findet an folgenden Terminen statt:
| Bayreuth | Bamberg | Hof |
|---|---|---|
| 22. Januar 2026 | 19. März 2026 | 26. Februar 2026 |
| 16. April 2026 | 18. Juni 2026 | 21. Mai 2026 |
| 23. Juli 2026 | 24. September 2026 | 17. September 2026 |
| 15. Oktober 2026 | 10. Dezember 2026 | 12. November 2026 |
Anmeldung
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Termine und melden sich zu der Unterrichtung an. Anmeldeschluss für die gewünschte Unterrichtung ist jeweils eine Woche vor dem Termin. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl grundsätzlich nicht möglich. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zur Unterrichtung und einen Gebührenbescheid. Können Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an folgende E-Mail-Adresse: boehner@bayreuth.ihk.de.
Melden Sie sich bitte hier zur Gastwirteunterrichtung an.
