Informationen zur Berufsausübung

Die IHK für Oberfranken Bayreuth hat Informationen, Links, Merkblätter und Gesetzestexte zusammengestellt, die für Finanzanlagenvermittler zur Berufsausübung nützlich sind.

Pflicht zur Erstellung eines Prüfungsberichtes nach § 24 FinVermv

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen in einem Prüfungsbericht dokumentieren, ob die Berufspflichten nach §§12 bis 23 FinVermV eingehalten wurden und ob im Rahmen der Erlaubnis vermittelt bzw. beraten wurde. Ebenso werden Verstöße festgehalten. Geeignete Prüfer sind hierfür beispielsweise Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Steuerberater.
Hat der Gewerbetreibende keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt, so muss eine Negativerklärung an die Erlaubnisbehörde übermittelt werden. Vordrucke für die entsprechende Erklärung können Sie unter “weitere Informationen” abrufen.
Auch können selbst erstellte Erklärungen verwendet werden.





Wichtige Gesetzestexte für Finanzanlagenvermittler