Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Zuständig für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sind gemäß eines Beschlusses des Bayerischen Ministerrats vom 11. Dezember 2012 die IHKn. Wie bei den Versicherungsvermittlern wird die IHK für München und Oberbayern im Rahmen einer Verbundlösung in Bayern (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) als zuständige Erlaubnis- und Registrierungsstelle tätig.

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

 

Wer eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler oder Versicherungsvermittler beantragt, benötigt in der Regel sein Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Dazu war bislang der Gang zu Gemeinde erforderlich.

Seit 1. September 2014 können über das Internetportal des Bundesamts für Justiz Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge online beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, sowie ein passendes Kartenlesegerät um die Identifizierung des Antragsstellers sicherzustellen.

Wie bei der persönlichen Antragsstellung im Rathaus, welche auch weiterhin möglich ist, wird auch bei der Online-Beantragung eine Gebühr in Höhe von 13 EUR pro Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregisterauszug erhoben. Die Gebühr muss online mit Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ bezahlt werden.
Unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ ist das Online-Portal erreichbar. Hier können folgende Anträge gestellt werden:
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei eine Behörde
Bitte beachten Sie, dass für den § 34 d bzw. § 34 f GewO-Erlaubnisantrag sowohl das Führungszeugnis als auch die Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden müssen.

Unser Merkblatt informiert Sie über die neuen Vorschriften.