Neue Regelungen für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler
Ab dem 1. August 2018 müssen sich Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler auf rechtliche Änderungen einstellen. Neben der erstmals eingeführten Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter, müssen diese in Zukunft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind zudem künftig dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Einzelheiten der Fortbildungs- und der Versicherungspflicht werden in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. In seiner Plenarsitzung am 27. April 2018 hat der Bundesrat den entsprechenden Änderungen der MaBV bereits zugestimmt.
Die Neuregelungen der MaBV sehen vor, dass die Weiterbildungspflicht unter anderem durch die Teilnahme an Präsenzseminaren, aber auch im Selbststudium oder durch betriebsinterne Maßnahmen erfüllt werden kann. Welche Themen hierbei behandelt werden können, wird ebenfalls in der MaBV geregelt. Auf Anforderung der zuständigen Behörde - und auch nur dann - müssen Verwalter und Makler eine Erklärung über die in den vorangegangenen drei Jahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen abgeben.
Auch die für Wohnimmobilienverwalter neu eingeführte Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung wird in der Verordnung genauer umrissen. Wohnimmobilienverwalter müssen demnach ab 1. August 2018 eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorweisen können. Für die Versicherungsbestätigung wird derzeit noch ein Muster erarbeitet.
Die Neuregelungen der MaBV sehen vor, dass die Weiterbildungspflicht unter anderem durch die Teilnahme an Präsenzseminaren, aber auch im Selbststudium oder durch betriebsinterne Maßnahmen erfüllt werden kann. Welche Themen hierbei behandelt werden können, wird ebenfalls in der MaBV geregelt. Auf Anforderung der zuständigen Behörde - und auch nur dann - müssen Verwalter und Makler eine Erklärung über die in den vorangegangenen drei Jahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen abgeben.
Auch die für Wohnimmobilienverwalter neu eingeführte Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung wird in der Verordnung genauer umrissen. Wohnimmobilienverwalter müssen demnach ab 1. August 2018 eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorweisen können. Für die Versicherungsbestätigung wird derzeit noch ein Muster erarbeitet.