Erhöhung der Mindestversicherungssummen
Erhöhung der Mindestversicherungssummen für Versicherungsvermittler/-berater und Finanzanlagenvermittler ab dem 15. Januar 2018
Gemäß § 9 Abs. 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und § 9 Abs. 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sind die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherungen von Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern und Finanzanlagenvermittlern alle 5 Jahre an die von Eurostat veröffentlichten Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes anzupassen. Gleiches gilt für die Mindestsicherungssumme nach § 12 Abs. 4 VersVermV.
Nach der entsprechenden Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Dezember 2017 beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem 15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall nunmehr 1 276 000 € und 1 919 000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Die Mindestsicherungssumme für die Zahlungssicherung nach § 12 Abs. 4 VersVermV erhöht sich auf 19 200 €.
Die nächste Anpassung der Mindestversicherungssummen erfolgt zum 15. Januar 2023.
Sofern Sie als Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder als Finanzanlagenvermittler tätig sind, empfehlen wir, Ihre bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
Die nächste Anpassung der Mindestversicherungssummen erfolgt zum 15. Januar 2023.
Sofern Sie als Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder als Finanzanlagenvermittler tätig sind, empfehlen wir, Ihre bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen.