Änderungen im Internet-Impressum bei Vermittlern und Wohnimmobilienverwaltern erforderlich

Gewerbetreibende, die eine eigene Homepage unterhalten oder im Internet etwas anbieten (z. B. in einem Online-Portal), sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen auf ihrer Internetseite bereitzustellen. Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen, gehören hierzu auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde einschließlich der Postanschrift.
Nachdem sich kürzlich die Anschrift der IHK für München und Oberbayern geändert hat, die für einige Gewerbezweige die Aufsichtsbehörde ist, muss in diesen Fällen das Internet-Impressum entsprechend angepasst werden. Betroffen hiervon sind Inhaber einer gewerberechtlichen Erlaubnis der IHK für München und Oberbayern, wie Finanzanlagen-, Versicherungs-, Immobiliardarlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter.
Die neue Anschrift der IHK für München und Oberbayern lautet: Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.