Aufenthaltsstatus
Grundsätzlich gibt es in Deutschland verschiedene Stati und Aufenthaltstitel, die alle Ihre Besonderheiten in sich tragen. Es kann grob in drei Gruppen unterteilt werden:
Kategorie
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Beschreibung
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A
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Schutzberechtigte Personen sind Menschen über deren Asylantrag positiv beschieden wurde und damit einen Aufenthaltstitel zugesprochen bekamen. Diese dürfen prinzipiell uneingeschränkt beschäftigt werden.
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+ |
B
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Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, oder Geduldete (3+2 Regelung und Infopapier “+2”), die einen negativen Bescheid bekommen, aber deren Abschiebung aus verschiedenen Gründen ausgesetzt wurde dürfen teilweise mit Genehmigung der zuständigen Behörden beschäftigt werden. Allerdings ist dies von der Dauer ihres Aufenthaltes abhängig und wird meist mit Auflagen versehen. |
0
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C
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Nicht beschäftigt werden können Personen, die aus sicheren Herkunftstaaten stammen, sich weniger als drei Monate in Deutschland aufhalten, oder eine Aufforderung zur Ausreise bzw. die Nachricht zur Abschiebung erhalten haben. |
-
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