Weiterbildungsstipendium

Azubis, die Ihre Berufsabschlussprüfung erfolgreich, d.h. mit 87 Punkten oder besser abschließen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ziel dieses Förderprogramms ist es, junge Absolvierende bei der beruflichen Weiterentwicklung mit einem Stipendium zu unterstützen.
 
Bitte senden Sie uns folgende E-Mail mit den erforderlichen Registrierungsdaten, wenn Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben wollen: Interessenbekundung senden (Daten bitte vollständig ergänzen)
 
Bitte beachten Sie: Mit Ihrer E-Mail an uns bekunden Sie Ihr Interesse am Stipendium. Die eigentliche Bewerbung findet dann in einem Online-Verfahren statt. Bitte planen Sie dafür rechtzeitig und ausreichend Zeit ein, denn das Online-Bewerbungsverfahren findet in mehreren Schritten statt.
 
Das Bewerbungsverfahren läuft immer bis Mitte Oktober des laufenden Jahres. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren wir die Bewerberinnen und Bewerber bis Ende November des laufenden Jahres. Die Aufnahme der Neustipendiaten und -stipendiatinnen erfolgt immer zum 1. Januar des Folgejahres.
 
Gefördert werden
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der höheren beruflichen Bildung (z.B. Techniker, Industriemeister, Fachwirte)
  • anspruchsvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen (z.B. Ausbilderschein, REFA-Lehrgänge, Zertifikatslehrgänge)
  • berufsbegleitende Studiengänge (duale Studiengänge oder Studiengänge mit vertiefter Praxis.
  • Weiterbildungen zur Entwicklung fachübergreifender allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen (z.B. EDV-Kurse, Sprachkurse, Seminare z.B. zu Kommunikations- oder Resilienzthemen)
Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) sowie Vollzeitstudiengänge sind dagegen nicht förderfähig.

Die Förderdauer beträgt drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). In diesem Zeitraum stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 8.700 Euro zur Verfügung.

Wenn die Weiterbildung bereits vor der Aufnahme beginnt, muss das Online-Bewerbungsverfahren noch vor dem Beginn der Weiterbildung stattfinden. Eine Weiterbildung, die vor Aufnahme in das Stipendium beginnt, kann im Aufnahmejahr nur gefördert werden, wenn die Weiterbildung nach dem 1. Januar noch mindestens sechs Monate läuft.

Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen, die zum Aufnahmetermin das 25. Lebensjahr vollendet haben, können im Bewerbungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn sie Anrechnungszeiten geltend machen.