Umsatzsteuerbegünstigungen in der Gastronomie

Die gesenkten Umsatzsteuersätze von 16 % bzw. 5 % waren auf den 31.12.2020 befristet. Zum 01.01.2021 wurden die Steuersätze wieder auf 19 % bzw. 7 % angehoben.
Umsatzsteuervergünstigung in der Gastronomiebranche gilt noch bis zum 31. Dezember 2022:
In der Gastronomiebranche beträgt bis zum 31. Dezember 2022 die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 7 % statt 19 %. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen.
Stand: 30.06.2021