Verträge Ausbildung und Umschulung

Verträge können im Bildungsportal Online erstellt und eingereicht werden.


Hinweise und Checkliste zum Berufsausbildungs- und Umschulungsvertrag.
Wichtige Informationen:
  • Bei Verträgen ab 2021 ist die BA-Betriebs-Nr. der Bundesagentur für Arbeit für die Eintragung zwingend mit anzugeben.
  • Der Antrag auf Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb zu unterzeichnen.
  • Alle Exemplare des Berufsausbildungsvertrages sind von den Vertragsparteien im Original zu unterschreiben.
  • Der gesamte Formularsatz ist mit den unten aufgeführten Unterlagen bei der IHK unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzureichen bzw. im IHK-Bildungsportal hochzuladen.
  • Bei zum Ausbildungsbeginn minderjährigen Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist die Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen bzw. im IHK-Bildungsportal mit hochzuladen.
  • Der Ausbildungsplan (die sachliche und zeitliche Gliederung) ist nach Unterzeichnung ebenfalls mit einzureichen bzw. im IHK-Bildungsportal mit hochzuladen.
    Ausbildungspläne finden Sie alphabetisch sortiert - zusammen mit weiteren Informationen zum jeweiligen Beruf - unter nachfolgendem Link:

Alternativ können Verträge auch im Original bei uns eingereicht werden.