Teilzeitausbildung
Die durch die BBiG-Novelle 2005 erstmals gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird nun durch eine eigene Vorschrift (§ 7a BBiG) mit erleichterten Voraussetzungen gestärkt. Durch diese Gesetzesänderungen soll die Teilzeitberufsausbildung nunmehr allen Auszubildenden offen stehen. Der Nachweis eines Grundes, wie beispielsweise Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, ist nicht mehr zu erbringen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung?
Ausbildungsbetrieb und Azubi müssen die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit individualvertraglich vereinbaren. Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf dabei nicht mehr als 50 Prozent betragen.
Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Teilzeitmodell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.
Wie lange dauert eine Teilzeitausbildung?
Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend der verkürzten Ausbildungszeit, höchstens jedoch bis zum 1,5-fachen der regulären Ausbildungsdauer. Das heißt, bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Ausbildung in Teilzeit maximal 4,5 Jahre dauern. Da mit den individuell möglichen Teilzeitmodellen zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht wird, sieht § 7a Abs. 3 BBiG vor, dass der Azubi die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangen kann. Zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins können Ausbildende und Azubi eventuell einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer stellen.
Eingabe
Ausbildungsdauer
Wie gestaltet sich die Urlaubsregelung?
Sofern Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie auch den gleichen Urlaubsanspruch wie die Vollzeitbeschäftigten. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Wie gestaltet sich die Vergütung bei Teilzeitausbildung?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung verkürzt sich bei der Teilzeitausbildung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist dabei möglich. Über mögliche ergänzende Leistungen informiert die zuständige Agentur für Arbeit. Auch Kindergeld und Wohngeld können in Frage kommen.
Fördermöglichkeiten für eine Teilzeitausbildung
Durch die Förderaktion "Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung" sollen die Ausbildungschancen von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen, verbessert werden.
Mit dieser Förderung können Unternehmen bis zu 5.760 € für die Durchführung von Teilzeitausbildungsverhältnissen in Bayern erhalten.
Mit dieser Förderung können Unternehmen bis zu 5.760 € für die Durchführung von Teilzeitausbildungsverhältnissen in Bayern erhalten.
Förderinformationen:
- Förderung von bis zu 5.760 € (320 € pro Ausbildungsmonat bis zu 18 Monate)
- für Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- für Personen ohne Altersbeschränkung
- für eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit in Bayern
- Antragsfrist spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn
- Für eine erste Einschätzung, ob ein konkretes Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig wäre, können Ausbildungsbetriebe online den sogenannten Fördercheck machen.
- Nähere Informationen finden Sie auch in den FAQs sowie im Online-Flyer
