Berufsbildungsgesetz
Die duale Berufsausbildung ist eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems. Die gesetzliche Grundlage besteht aus unterschiedlichen Gesetzen, woraus sich Rechte und Pflichten für Ausbildende, Ausbilder/-innen und Auszubildenden ableiten. Besonders wichtig hierfür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Das BBiG wurde zum 01.08.2024 durch das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 499 KB) konkretisiert.
Das BBiG wurde zum 01.08.2024 durch das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 499 KB) konkretisiert.
Informationen für Betriebe zu den hiermit einhergehenden Änderungen finden Sie zusammengefasst in folgendem Dokument: BVaDiG_Hinweise für Betriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 910 KB)
Mindestausbildungsvergütung
Im Berufsbildungsgesetz ist auch die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung festgeschrieben.
Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 beginnen, wurde nach § 17 Absatz 2 Satz 5 BBiG die Ausbildungsvergütung wie folgt festgelegt:
Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 beginnen, wurde nach § 17 Absatz 2 Satz 5 BBiG die Ausbildungsvergütung wie folgt festgelegt:
- im 1. Jahr der Berufsausbildung: 682 EURO
- im 2. Jahr der Berufsausbildung: 805 EURO
- im 3. Jahr der Berufsausbildung: 921 EURO
- im 4. Jahr der Berufsausbildung: 955 EURO
- im 2. Jahr der Berufsausbildung: 805 EURO
- im 3. Jahr der Berufsausbildung: 921 EURO
- im 4. Jahr der Berufsausbildung: 955 EURO
Die Höhe der Mindestvergütung wird zum 1. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 1. Januar 2024, fortgeschrieben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt jeweils spätestens bis zum 1. November eines jeden Kalenderjahres die Höhe der Mindestvergütung, die für das folgende Kalenderjahr maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt.