Berufsbildungsgesetz
Die duale Berufsausbildung ist eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems. Die gesetzliche Grundlage besteht aus unterschiedlichen Gesetzen, woraus sich Rechte und Pflichten für Ausbildende, Ausbilder/-innen und Auszubildenden ableiten. Besonders wichtig hierfür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Das BBiG wurde zum 01.08.2024 durch das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 499 KB) konkretisiert.
Das BBiG wurde zum 01.08.2024 durch das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 499 KB) konkretisiert.
Informationen für Betriebe zu den hiermit einhergehenden Änderungen finden Sie zusammengefasst in folgendem Dokument: BVaDiG_Hinweise für Betriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 910 KB)
Mindest-Ausbildungsvergütung
Nach § 17 Absatz 2 Satz 5 BBiG ist auch die gesetzliche Mindest-Ausbildungsvergütung festgeschrieben.
Für Ausbildungsverhältnisse wurde abhängig vom jeweiligen Ausbildungsbeginn eine gesetzliche Mindest-Ausbildungsvergütung festgelegt, welche sich mit Fortlauf der Ausbildung steigern muss.
Für Ausbildungsverhältnisse wurde abhängig vom jeweiligen Ausbildungsbeginn eine gesetzliche Mindest-Ausbildungsvergütung festgelegt, welche sich mit Fortlauf der Ausbildung steigern muss.
| gesetzliche Mindest-Ausbildungsvergütung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
| ab 01.01.2024 | 649 € | 766 € | 876 € | 909 € |
| ab 01.01.2025 | 682 € | 805 € | 921 € | 955 € |
| ab 01.01.2026 | 724 € | 854 € | 977€ | 1014 € |
Die Höhe der Mindestvergütung wird zum 1. Januar eines jeden Jahres fortgeschrieben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt jeweils spätestens bis zum 1. November eines jeden Kalenderjahres die Höhe der Mindestvergütung, die für das folgende Kalenderjahr maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt.
