Berufsbildungsgesetz

Die duale Berufsausbildung ist eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems. Die gesetzliche Grundlage besteht aus unterschiedlichen Gesetzen, woraus sich Rechte und Pflichten für Ausbildende, Ausbilder/-innen und Auszubildenden ableiten. Besonders wichtig hierfür ist dabei das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 381 KB).
Hier ist seit dem 01.01.2020 auch die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung festgeschrieben.
Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024 beginnen, wurde nach § 17 Absatz 2 Satz 5 BBiG die Ausbildungsvergütung wie folgt festgelegt:
- im 1. Jahr der Berufsausbildung: 649 EURO
- im 2. Jahr der Berufsausbildung: 766 EURO
- im 3. Jahr der Berufsausbildung: 876 EURO
- im 4. Jahr der Berufsausbildung: 909 EURO
Die Höhe der Mindestvergütung wird zum 1. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 1. Januar 2024, fortgeschrieben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt jeweils spätestens bis zum 1. November eines jeden Kalenderjahres die Höhe der Mindestvergütung, die für das folgende Kalenderjahr maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt.