Bauzeichner (ab 01.08.2026 "Bautechnischer Konstrukteur")

Die Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin wurde am 08. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Sie tritt zum 01. August 2026 an Stelle des Berufs “Bauzeichner” in Kraft und betrifft alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 01. August 2026 oder später.
Der Beruf “Bauzeichner/-in” wird damit zum 31.Juli 2026 beendet und später beginnende Ausbildungsverhältnisse mit diesem Beruf sind nicht mehr möglich.

(neue) Berufsbezeichnung:

Bautechnischer Konstrukteur / Bautechnische Konstrukteurin

Fachrichtungen:

  • Architektur
  • Ingenieurbau
  • Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

Dauer der Ausbildung:

3 Jahre

Prüfungsstruktur:

Zwischen- und Abschlussprüfung
Weitere informationen finden Sie vorerst auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (Berufsinformationen / BIBB) oder - sobald verfügbar - auf unserer Berufeseite.