Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Mit Wirkung zum 01.08.2024 tritt die Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1066 KB)mit neuer Berufsbezeichnung “Umweltechnologe/Umweltechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft” in Kraft und ersetzt die bisherige Ausbildungsverordnung zur “Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft”.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sorgen für die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von Abfällen und machen Wertstoffe für die weitere Nutzung wieder verfügbar.
Sie nehmen Abfälle an, prüfen und kontrollieren ihre Zusammensetzung, um sie einer fachgerechten Weiterverarbeitung zuzuführen. Dazu bedienen sie Anlagen und wickeln logistische Prozesse ab. Auch Kontrollen und Messungen zur Vermeidung von Gefahren für die Umwelt gehören zu ihren Aufgaben.
Die gemeinsamen Kernqualifikationen der umwelttechnischen Berufe wurde im Zuge der Neuordnung von 15 auf 12 Monate gekürzt, um mehr Raum für die berufsspezifischen Inhalte zu gewinnen. Ebenso wurde die Prüfungsstruktur für alle umwelttechnischen Berufe auf die gestreckte Abschlussprüfung geändert. An Stelle der Zwischenprüfung tritt die Abschlussprüfung Teil 1, welche für alle umwelttechnischen Berufe identisch ist und zu 20% in das Endergebnis einfließt.
Eine sachliche und zeitliche Gliederung zu diesem Beruf finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 244 KB).
Zur Unterstützung bei Fragen zur Ausbildung in diesem Beruf finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1769 KB)eine Umsetzungshilfe des BiBB.
Detailierte Informationen finden Sie auch auf unserer Informationsseite zu diesem Beruf.
