Feinoptiker
Die aus dem Jahr 2002 stammende Ausbildungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 462 KB)zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin wurde neu novelliert und tritt zum 01.08.2024 in Kraft.
Neue Inhalte sind fachübergreifende Lernziele (Nachhaltigkeit / Umweltschutz / Tarifrecht) und die Berücksichtigung fachspezifischer Qualifikationen (Rechnergestützte Arbeitsplätze / Neue Materialien).
Weiterhin wurde auch die gestreckte Abschlussprüfung in der neuen Ausbildungsverordnung berücksichtigt. Teil 1 umfasst zwei Prüfungsbereiche (Praxis und fachspezifische Theorie) und fließt zu 30% in die Endbewertung ein, Teil 2 umfasst drei Prüfungsbereiche (Praxis, fachspezifische Theorie sowie Wirtschafts- und Sozialkunde).
Im Zuge des Neuordnungsverfahrens wurde auch ein neuer Rahmenlehrplan mit 13 Lernfeldern erarbeitet. Dieser ist der neuen Ausbildungsverordnung und der neuen Prüfungssituation angepasst.
Die neuen Ausbildungsinhalte finden sich auch in der neuen sachlichen und zeitlichen Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 272 KB) zum Beruf wieder.
Detailierte Informationen finden Sie auch auf unserer Informationsseite zu diesem Beruf.
