Mediengestalter Digital und Print

Der Beruf “Mediengestalter/-gestalterin Digital und Print” wurde zum 01.08.2023 neu geordnet. Hierbei wurde ein Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse des Ausbildungsberufes vorgenommen.
Aufgrund technologischer und arbeitsorganisatorischer Entwicklungen haben sich die Anforderungen und Tätigkeitsfelder für Mediengestalterinnen und Mediengestalter Digital und Print verändert. Im Zuge der Neuordnung wurde neben der Modernisierung der Berufsbildpositionen auch die Struktur des modular aufgebauten Ausbildungsberufes vereinfacht.
Um die inhaltlich neue Ausrichtung zu verdeutlichen, gibt es statt der bisher drei, zukünftig vier Fachrichtungen. Die Fachrichtung Gestaltung und Technik wurde in die beiden Fachrichtungen ‘Printmedien’ und ‘Digitalmedien’ überführt. Aus der Fachrichtung Beratung und Planung wurde ‘Projektmanagement’ und aus Konzeption und Visualisierung wurde ‘Designkonzeption’.
Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen gibt es nur noch für die Fachrichtungen ‘Printmedien’ und ‘Digitalmedien’. Somit wurde die bisherige, sehr komplexe Ausbildungsstruktur wesentlich vereinfacht.
Wesentliche Änderung ist die Unterscheidung in nunmehr 4 Fachrichtungen:
  • Digitalmedien
  • Printmedien
  • Designkonzeption
  • Projektmanagement
welche nach dem 2. Ausbildungsjahr relevant werden und in folgender Übersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2055 KB)aufgezeigt sind.
Weitere Informationen können der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB)oder der Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1124 KB)zum neuen Ausbildungsberuf entnommen werden.
Ausbildungsverträge sind in den jeweiligen Fachrichtungen einzureichen.