Glasapparatebauer

Die derzeitige Ausbildungsordnung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin stammte aus dem Jahr 1983 und war somit seit fast 40 Jahren unverändert geblieben.
In den letzten Jahren hatten sich jedoch technische Weiterentwicklungen vollzogen, auf die das Berufsbild nun neu abgestimmt werden sollte. Dabei hatten sich Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche verändert bzw. weiterentwickelt. Insbesondere neue Technologien und Verfahren sowohl in den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten als auch in den Prüfungsanforderungen sollten in der modernisierten Verordnung verankert werden. Sie bezogen sich etwa auf die technologische Entwicklung von Fertigungstechniken sowie neue Produkte und Halbzeuge. Zudem waren Tätigkeitsfelder und damit die Anforderungsprofile vielfältiger geworden. Beispielhaft genannt seien hier die Vakuumtechnik, die Versilberung und die Automatisierung sowie Kompetenzen im Umgang mit verschiedenen Glasarten. Auch stellte die Kundenberatung in Bezug auf die Entwicklung von Apparaten und Anlagen einen wesentlichen Teil der heutigen Tätigkeit dar.
Hier finden sie die ab dem 01.08.2023 gültige Ausbildungs-Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 488 KB).
Eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung finden sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB).
Zur Unterstützung bei Fragen zur Ausbildung in diesem Beruf finden sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4828 KB) eine Umsetzungshilfe des BiBB.